Trumatic S 3002 P / S 3002 / S 5002
1 Flüssiggasheizung Trumatic S
2 Verbrennungsluftzuführung
3 Abgasrohr mit Überrohr
4 Abgaskamin
5 Trumavent Gebläse und Komfortpaket mit Airmix
(für Warmluftverteilung) – auf Wunsch
6 Truma Ultraheat (Elektrozusatzheizung 230 V) – auf Wunsch
Verkleidung Kaminfeuer (nur Trumatic S 5002)
Sicherheitshinweise
Ein geöffnetes Dachfenster / Hubdach im Umkreis des Ab-
gaskamins birgt die Gefahr des Eintritts von Abgas in das
Fahrzeuginnere. Die Heizung darf nur bei geschlossenem
Dachfenster / Hubdach betrieben werden.
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– nicht rauchen
– Geräte ausschalten
– Gasflasche schließen
– Fenster und Türe öffnen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Nach jeder Demontage der Abgasführung muss ein neuer
O-Ring montiert werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
2
1
2
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Flüssiggasanlagen müssen den technischen und administra-
tiven Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes ent-
sprechen (z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vorschriften
und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 607) müssen beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu
wiederholen. Sie ist auf der Prüfbescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver anlassung der Überprüfung ist
der Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Gara-
gen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandzeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmä-
ßig, das Gerät dann sofort mit höchster Leis tung brennen zu
lassen und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brenner geräusch oder Abheben der Flam-
me lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine
Überprüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spraydosen) dürfen
nicht im Einbauraum der Heizung verstaut werden, da es hier
unter Umständen zu erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Truma Gasdruck-Regel-
anlagen SecuMotion / MonoControl CS sowie für die Zwei-
flaschen-Gasanlage die Gasdruck-Regelanlagen Truma
DuoComfort / DuoControl CS.
4
3
5
6