Hand-Gabelhochhubwagen EHH PS
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6.2 Batterieentsorgung - Entsorgung von Altbatterien
Verbrauchte Batterien sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen!
Rechtsgrundlage der Batterieentsorgung
bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
(Batteriegesetz- BattG)
Als Hersteller ihrer Batterie sind wir gleichzeitig auch ihr Entsorgungsfachunternehmen.
COLUMBUS McKINNON Engineered Products GmbH
D
Am Silberpark 2-8
86438 Kissing
GERMANY
Telefon +49 8233 2121-800
Telefax +49 8233 2121-805
info.kissing@cmco.eu
www.cmco.eu/pfaff-silberblau
6.3 Allgemeine Betriebsregeln und Hinweise
In erster Linie gelten die Anweisungen, bzw. Behandlungsvorschriften des Batterieherstellers.
Moderne Blei - Antriebsbatterien sind wartungsarm und wartungsfreundlich ausgeführt.
Die Lebensdauer der Batterie hängt im Wesentlichen von den Einsatz - und Wartungsbedingungen ab.
Um eine möglichst lange Lebensdauer zu erreichen sollten die folgenden Hinweise beachtet werden.
Batterien niemals im entladenen Zustand stehenlassen. Baldmöglichst aufladen !
Tiefentladungen vermeiden, das heißt, nie mehr als 80% der Nennkapazität entnehmen.
Die Säuredichte sollte einen Wert von 1,13 kg/l nicht unterschreiten.
Tiefentladungen vermindern Kapazität und Lebensdauer.
Die günstigste Betriebstemperatur liegt zwischen +25° C und +40° C.
Vor Überschreiten der Grenztemperatur +55° C ist der Ladevorgang zu unterbrechen.
Beim Ladevorgang ist mit einem Temperaturanstieg von ca. 10° - 12° C zu rechnen.
Bei Temperaturen über 40° C verdunstet mehr destilliertes Wasser. Säurestand öfter kontrollieren.
Bei hoher Beanspruchung bzw. bei Wintertemperaturen sollte die Batterie täglich geladen werden, auch
bei weniger Entnahme als 80% der Nennkapazität.
Batterie stets sauber und trocken halten und vor Verunreinigungen schützen.
Polklemmen ( Polschrauben ) gut einfetten.
Nur gereinigtes Wasser gem. DIN 43530 nachfüllen.
Zum Laden dürfen nur Ladegeräte die der Batteriegröße (Kapazität) und den Ladezeiten angepasst sind
verwendet werden.
Vor dem Laden sind die Batterieabdeckungen abzunehmen bzw. der Batterieraumdeckel zu öffnen.
Die Entlüftungslöcher der Einfüllstutzen müssen frei sein, damit die Gase der Batterie entweichen können.
Reparaturen an Batterie und Ladegerät sollten nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Ladevorgangs muss der Hand-Gabelhochhubwagen noch solange im gelüfteten
Raum verbleiben, bis alle Gase sicher entwichen sind. Das Hantieren an der elektrischen Anlage ist
während des Ladevorganges und in der anschließenden Ruhephase zu vermeiden.
6.4 Wartung
Die Wartungsanleitung des Batteriehersteller ist zu beachten!
Intervalle
täglich
wöchentlich
monatlich
vierteljährlich
6.5 Gefahren und Gegenmaßnahmen
Gefahren
Die beim Laden der Batterien
entstehenden Gase sind explosiv
Der Elektrolyt (verdünnte
Schwefelsäure) ist ätzend
Blei und Bleiverbindungen sind
gesundheitsschädlich
Verbrauchte Batterien sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen!
Technische Änderungen vorbehalten
ist das am 01.12.2009 erlassene Gesetz über das Inverkehr-
Batterie laden
Elektrolytstand kontrollieren, falls erforderlich gereinigtes Wasser nach DIN 43530
gegen Ende der Ladung nachfüllen.
Alle Zellen gegen Ende der Ladung auf gleichmäßiges gasen prüfen.
Säuredichte und -temperatur kontrollieren
Polklemmen auf festen Sitz prüfen.
Gegen Ende des Ladungsvorganges Spannung prüfen. Ladegerät prüfen.
Gegenmaßnahmen
Laderaum gut lüften, offene Flammen und Funkenbildung sind zu ver-
meiden. Rauchen verboten.
Schutzkleidung, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
Beim Umgang mit Batterien nicht essen und trinken.
Nach Arbeiten an Batterien stets Hände gründlich waschen !
Design changes under reserve
F 08.01.154
Sous réserve de modifications techniques !
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