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Bei der Zentrifugation von gefährlichen Stoffen bzw. Stoffgemischen, die toxisch, radioaktiv oder mit pathogenen
Mikroorganismen
verseucht
Es müssen grundsätzlich Zentrifugiergefäße mit speziellen Schraubverschlüssen für gefährliche Substanzen
verwendet werden. Bei Materialien der Risikogruppe 3 und 4 ist zusätzlich zu den verschließbaren
Zentrifugiergefäßen ein Bio-Sicherheitssystem zu verwenden (siehe Handbuch "Laboratory Bio-safety Manual"
der Weltgesundheitsorganisation).
Bei einem Bio-Sicherheitssystem verhindert eine Bioabdichtung (Dichtungsring) das Austreten von Tröpfchen
und Aerosolen.
Wird das Gehänge eines Bio-Sicherheitssystems ohne den Deckel verwendet, muss der Dichtungsring vom
Gehänge entfernt werden, um eine Beschädigung des Dichtungsringes während des Zentrifugationslaufes zu
vermeiden.
Beschädigte Bio-Sicherheitssysteme sind nicht mehr mikrobiologisch dicht.
Ohne Verwendung eines Bio-Sicherheitssystems ist eine Zentrifuge im Sinne der Norm EN / IEC 61010-2-020
nicht mikrobiologisch dicht.
Beim Schließen eines Bio-Sicherheitssystems sind die Anweisungen in Kapitel "Verschließen von Bio-
Sicherheitssystemen" zu befolgen.
Lieferbare Bio-Sicherheitssysteme siehe Kapitel "Anhang/Appendix, Rotoren und Zubehör/Rotors and
accessories". Im Zweifelsfall sind entsprechende Informationen beim Hersteller einzuholen.
Der Betrieb der Zentrifuge mit stark korrodierenden Stoffen, welche die mechanische Festigkeit von Rotoren,
Gehängen und Zubehörteilen beeinträchtigen können, ist nicht erlaubt.
Reparaturen dürfen nur von einer vom Hersteller autorisierten Person ausgeführt werden.
Es dürfen nur Originalersatzteile und zugelassenes Originalzubehör der Firma Andreas Hettich GmbH & Co. KG
verwendet werden.
Es gelten die folgenden Sicherheitsbestimmungen:
EN / IEC 61010-1 und EN / IEC 61010-2-020 sowie deren nationalen Abweichungen.
Die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Zentrifuge ist nur dann gewährleistet, wenn:
die Zentrifuge nach der Bedienungsanleitung betrieben wird.
die elektrische Installation, am Aufstellungsort der Zentrifuge, den Anforderungen von EN / IEC Festle-
gungen entspricht.
die in den jeweiligen Ländern vorgeschriebenen Prüfungen für die Sicherheit des Gerätes, z. B. in
Deutschland nach DGUV Vorschrift 3, durch einen Sachkundigen durchgeführt werden..
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sind,
sind
durch
den
Benutzer
geeignete
Maßnahmen
zu
treffen.