Allgemeines
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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das Transportieren von Menschen und Tieren.
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das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen
und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben
sind.
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das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
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das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen), da dies zur Verminderung
des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt
Abgleitgefahr!
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das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
●
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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