Sicherheit
3.9
Sicherheit im Betrieb
3.9.1
Allgemein
●
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
●
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
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Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es ist
unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des Gerätes (an
Handgriffen).
●
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht durch
schnelles Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes. Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes.
●
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist
verboten. Lebensgefahr!
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Die Güter niemals außermittig aufnehmen,
ansonsten Kippgefahr.
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert
ist.
●
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
●
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät
losreißen.
●
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A ).
3.9.2
Hebezeuge und Hochbaukrane
●
Das eingesetzte Hebezeug inkl. Tragmittel muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
●
Der Bediener des Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Hebezeug / den Hochbaukrane bedienen.
●
Die maximal erlaubte Traglast des Hebezeugs darf unter keinen Umständen überschritten werden!
5520.0033
V3
Abb. A
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DE