Transport; Montage- Und Installations Hinweise; Erstinbetriebnahme; Tägliche Prüfungen - Pfeifer HIT Traduction Des Instructions D'utilisation Et D'installation

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  • FRANÇAIS, page 32
6.7 Sicherheitsfaktor
Das Gesamtsystem ist auf 1,5-fachen Nenndruck
ausgelegt.
6.8 Maximale Nutzungsdauer
Die maximale Haltbarkeit des Hydrauliköls ist auf
2 Jahre beschränkt. Siehe Kapitel 12 Inspektions- und
Wartungsarbeiten, wie bei einem Ölwechsel vorzugehen
ist.
Die Haltbarkeit des Hydraulikhebers selbst ist nicht
pauschal beschränkt. Sie ist abhängig von dem
Zustand des Gerätes sowie dem Prüfungsergebnis
der DGUV-Prüfung.

7. Transport

Für den Transport den am Gerät vorgesehenen Handgriff
nutzen. Beim Transport im Originalkarton auf entspre-
chende Warnhinweise achten, um ein Brechen der
Kartonage und ein mögliches Herausfallen des Gerätes
zu verhindern.
Während eines Transportes im Fahrzeug sind die
Richtlinien der Ladungssicherung einzuhalten.
ACHTUNG: Der Hydraulikheber darf nur
stehend transportiert werden. Bei
waage rechtem Transport kann in seltenen
Fällen Hydrauliköl austreten.
8. Montage- und Installations-
hinweise
Zum Betätigen des Hydraulikhebers den Betätigungs-
hebel aufstecken. Prüfen, ob der Handhebel eingerastet
ist und die Sicherung prüfen, um im Betrieb ein
unbeabsichtigtes Lösen des Hebels zu vermeiden.

9. Erstinbetriebnahme

Die Erstinbetriebnahme darf nur von einer befähigten
Person für Hebezeuge nach BetrSichV durchgeführt
werden.
Es wird empfohlen, die Prüfung vor der Erstinbetrieb-
nahme zu dokumentieren!
Folgende Punkte sind bei der Erstinbetriebnahme zu
beachten:
• Die tragenden Komponenten (Fußklaue, Kopf,
Rückschlagventil, Druckbegrenzungsventil und
Ablassventil) müssen einer Sicht- und Funktions-
prüfung unterzogen werden.
• Zur Erstinbetriebnahme muss kein Hydrauliköl
eingefüllt werden. Dieses wird werkseitig befüllt.
Regelmäßige Wartungs- und Inspektionshinweise
beachten.
• Das Hydrauliksystem ist zu belüften
(siehe Kapitel 11 Betrieb).
10. Tägliche Prüfungen
• Die täglichen Prüfungen sind vom Bediener durch-
zuführen.
• Die tragenden Komponenten (Fußklaue, Kopf,
Rückschlagventil, Druckbegrenzungsventil und
Ablassventil) müssen vor jeder Anwendung einer
Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden.
• Ventile müssen besonders auf Ölaustritt untersucht
werden. Die Fußklaue und der Kopf müssen auf
Verformungen überprüft werden.
• Die Kennzeichnungen müssen vor der Verwendung
auf Vorhandensein und Lesbarkeit geprüft werden.
ACHTUNG: Der Heber darf nicht mit
Mängeln betrieben werden. Mängel sind
unverzüglich sachkundig zu beheben
(siehe Kapitel 12 Inspektions- und
Wartungsanleitung).
HINWEIS:
• Mindestens 1x jährlich DGUV-Prüfung
durch Sachkundigen durchführen.
Inspektions- und Wartungsintervalle
unbedingt einhalten.
• Nur Original Zubehör- und Ersatzteile
verwenden, sichere Funktion ist
ansonsten nicht gewährleistet.

11. Betrieb

Grundsätzlich gilt:
• Beim Betrieb des Hydraulikhebers auf die Mindestab-
stände gemäß DIN EN 349 und DIN EN ISO 13857
achten.
• Der Gefahrenbereich ist vor Beginn der Hubarbeit
abzusperren, um Dritte während dem Halten der Last
nicht zu gefährden.
• Während der Bedienung des Hydraulikhebers muss
der Bediener den Heber sowie die Last beobachten
können.
• Während des Pumpens / der Betätigung des Ablass-
ventils muss der Heber mit der zweiten Hand an dem
dafür vorgesehenen Handgriff gehalten werden.
HIT-Hydraulikheber 12/2019 / Änderungen vorbehalten!
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