Bestimmungsgemäße Verwendung; Gesetzliche Und Normative Grundlagen Sowie Vorschriften; Sicherheitshinweise - Pfeifer HIT Traduction Des Instructions D'utilisation Et D'installation

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  • FRANÇAIS, page 32
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
• Der Hydraulikheber ist ein ortsveränderliches,
handbetriebenes Hubgerät, zum einseitigen Heben
und Senken bzw. Positionieren von Lasten, wie
Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen für z.B. Reparatur-
oder Montagearbeiten.
• Der Hydraulikheber ist nur für den gewerblichen
Einsatz zugelassen.
ACHTUNG: Eine anderweitige Verwendung
des Hydraulikhebers, außer den hier
beschriebenen, ist untersagt!
• Der Hydraulikheber ist nicht für den privaten Gebrauch
zugelassen.
• Maschineller Antrieb anstelle Handantrieb verboten.
• Nicht für den Dauerbetrieb zugelassen.
• Nicht geeignet für den Betrieb, der besonderen
Regelungen unterliegt (z.B. explosive Atmosphäre,
Bergwerk).
• Kein direkter Kontakt mit Lebensmitteln.
• Nicht für den Betrieb auf Seeschiffen ausgelegt.
• Nicht geeignet für die Verwendung in aggressiver
Umgebung (z.B. säurehaltig).
• Tragfähigkeit entsprechend technischen Daten
(Typenschild) nicht überschreiten.
• Nicht geeignet für die Verwendung in extrem sandiger
oder staubiger Umgebung.
• Zusätzliches (unterstützendes) Heben einer bereits,
z.B. durch einen Kran, angehobenen Last ist verboten.
• Der Einsatz des Hydraulikhebers im Freien ist nur bei
Windstille (Windgeschwindigkeiten bis 0,2 m/s)
zugelassen.
• Der Hydraulikheber darf nicht zum Anheben und zur
Beförderung von Personen verwendet werden.
• Es dürfen keine Lasten gehandhabt werden, deren
Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen
könnten (z.B. geschmolzene Metalle, Säuren,
strahlende Materialien, besonders spröde Lasten).
3. Gesetzliche und normative
Grundlagen sowie Vorschriften
Diese Normen / Vorschriften wurden bei der Erzeugung
des Produktes berücksichtigt:
• EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
• EN 1494 Fahrbare und ortsveränderliche Hubgeräte
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen
Anwendungs vorschriften vom Anwender einzuhalten:
• in Deutschland. z. Zt. DGUV Vorschrift 54 Winden,
Hub- und Zuggeräte

4. Sicherheitshinweise

ACHTUNG: Gefährliche Situation mit
drohendem Sachschaden, sofern sie
nicht vermieden wird.
• Nicht befähigte oder nicht qualifizierte Personen
müssen für den Zusammenbau sowie für die
Bedienung des Hydraulikhebers eine Unterweisung
anhand der Betriebsanleitung erhalten.
• Die Prüfung vor Erstinbetriebnahme darf nur durch
eine befähigte Person für Hebezeuge nach BetrSichV
durchgeführt werden.
• Inspektion und Wartung, gegebenenfalls Klein-
reparaturen, dürfen nur durch qualifiziertes Personal,
wie Industriemechaniker, Personen mit Kenntnissen
über hydraulische Anlagen oder Personen mit
vergleichbarer Ausbildung, durchgeführt werden.
• Mängel sind sofort sachkundig durch eine befähigte
Person zu beheben.
• Eine bauliche Veränderung des Hydraulikhebers ist
verboten.
• Die regelmäßig gesetzlichen Prüfungen (DGUV-
Prüfungen) dürfen nur durch eine befähigte Person
für Hebezeuge nach BetrSichV durchgeführt werden.
• Technische Daten und Funktionsbeschreibungen
beachten!
• Auf Standsicherheit achten. Nur auf sicherem,
waagerechten sowie rutschfestem Untergrund
einsetzen (Abb. 4.1). Erforderlichenfalls geeignete
Unterlagen verwenden.
• Für alle Arbeiten ist eine ausreichende Beleuchtung
des Arbeitsbereiches erforderlich.
• Fahrzeuge oder Lasten gegen Abrollen, Abgleiten oder
andere Bewegungen sichern.
HIT-Hydraulikheber 12/2019 / Änderungen vorbehalten!
Abb. 4.1
3

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