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in der Gefahrstoffverordnung gefordert, abgesaugt. Dies
spart Strom und reduziert den Lärm. Die Absauganlage
lauft nur während die Arbeitsmaschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muss zum
Absaugen eine Absauganlage eingesetzt werden.
• Absauganlage oder Entstauber bei laufender Arbeitsma-
schine nicht abschalten oder entfernen.
• Die Tischkreissäge ist ausschließlich zum Bearbeiten
von Holz und holzähnlichen Werkstoffen konstruiert. Es
dürfen nur Original Werkzeuge und Zubehör eingesetzt
werden. Je nach Schnitt und Holzart (Massivholz, Sperr-
holz oder Spanplatten) das erforderliche Sägeblatt nach
Norm EN 8471 einsetzen. Beachten Sie das Werkzeug-
Sonderzubehör.
• Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewusst unter Beachtung der Bedienungsanweisung
benutzen. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (las-
sen).
• Die Sicherheits, Arbeits und Wartungsvorschriften des
Her stellers, sowie die in den Technischen Daten an-
gegebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
rungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schaden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür tragt allein
der Benutzer.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Händen durch das
rotierende Sägeblatt bei unsachgemäßer Führung des
Werkstückes.
• Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück
bei unsachgemäßer Haltung oder Führung, wie Arbeiten
ohne Anschlag.