6.1 Positionierung von Rauchwarnmeldern
Der Rauchwarnmelder überwacht eine Fläche von 60 m² bei einer Raum-
höhe von max. 6 m. Räume mit einer Fläche von >60 m² benötigen meh-
rere Rauchwarnmelder.
Gemäß Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder an der
Decke, vorzugsweise in Raummitte in einem Mindestabstand von 0,5 m
zu allen Einrichtungsgegenständen und Hindernissen (Wände, Lampen,
Klimageräte usw.) montiert werden.
Wird der Melder in einem Dachspitz montiert, so muss er bei einer
Dachneigung
von bis zu 20° wie bei einer horizontalen Decke behandelt werden
-
von mehr als 20° mindestens 0,5 m bis maximal 1 m von der
-
Deckenspitze entfernt an die Decke/das Dach montiert werden.
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