2.3. FUNKTIONSKONTROLLEN DES GASTECHNISCHEN BEREICHS
− Vorerst ist zu überprüfen, ob die Geräteausführung (Kategorie und eingestellte Gasart)
mit der örtlich vorhandenen Gasfamilie oder -gruppe übereinstimmt, andernfalls ist
zunächst eine Umstellung oder Anpassung an die vorhandene Gasfamilie oder –
gruppe durchzuführen. In diesem Fall nach Abschnitt "Anpassung bzw. Umstellung an
andere Gasarten bzw. –gruppen" vorgehen.
− Das Gerät muß mit den, für die Nennwärmebelastung, vorgesehenen Düsen in Betrieb
gesetzt werden. (Siehe Tabelle 4 des Abschnitts "Technische Daten").
− Die Inbetriebnahme des Gerätes mit der vorgesehenen Wärmebelastung ist vom
Anschlußdruck und dem Betriebsheizwert des Gases abhängig.
Wärmebelastung bei G30
Die Nennwärmebelastung
erzielt man mit dem Einsatz
der, in der Düsentabelle,
angegebenen Düsen, ohne
jegliche Voreinstellung.
Die Zulässigkeit des Betriebes
hängt vom vorhandenen
Anschlußdruck ab:
zuläßig bei einem Anschluß-
Druckbereich zwischen 42,5
und 57,5 mbar
unzuläßig falls der Druck
kleiner als 42,5 mbar oder
grösser als 57,5 mbar ist,
Ersteller der Anlage
benachrichtigen und keine
Inbetriebnahme vornehmen
bevor die Ursache nicht geklärt
und behoben ist.
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Die Wärmebelastung in Großstellung wird für sämtliche Brenner durch den Einsatz der
richtigen Düsen erreicht. Eingesetzte Düsen mit den Angaben der Tabelle 4
vergleichen.
Die Kleinstellwärmebelastung enfällt. Hauptbrenner werden "on/off" Betrieben.
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Der Betriebsheizwert ist beim örtlichen Gasversorgungsunternehmen zu erfragen und
den Einsatz der Düsen nach den Angaben der Tabelle 4 zu kontrollieren.
Installations wartungs und gebrauchshandbuch
Gasbeheizte Kippbratfannen Serie 900
Wärmebelastung bei G20
Die Nennwärmebelastung
erzielt man mit dem Einsatz
der, in der Düsentabelle,
angegebenen Düsen, ohne
jegliche Voreinstellung.
Die Zulässigkeit des Betriebes
hängt vom vorhandenen
Anschlußdruck ab:
zuläßig bei einem Anschluß-
Druckbereich zwischen 17
und 25 mbar
unzuläßig falls der Druck
kleiner als 17 mbar oder
grösser als 25 mbar ist, GVU
benachrichtigen und keine
Inbetriebnahme vornehmen
bevor die Ursache nicht
geklärt und behoben ist.
Wärmebelastung bei G25
Die Nennwärmebelastung
erzielt man mit dem Einsatz
der, in der Düsentabelle,
angegebenen Düsen, ohne
jegliche Voreinstellung.
Die Zulässigkeit des
Betriebes hängt vom
vorhandenen Anschlußdruck
ab:
zuläßig
bei
Anschluß-Druckbereich
zwischen 18 und 25 mbar
unzuläßig falls der Druck
kleiner als 18 mbar oder
grösser als 25 mbar ist,
GVU benachrichtigen und
keine Inbetriebnahme
vornehmen bevor die
Ursache nicht geklärt und
behoben ist.
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