23. ENTSORGUNG
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt am Ende seiner
Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller
gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist
untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen
gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku
z.B. unter den links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den
Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo
Batterien/Akkus verkauft werden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz.
49