Die Last (Steinplatte), die angesaugt und
transportiert werden soll, muss genügend
Eigenstabilität aufweisen, da ansonsten
Bruchgefahr beim Anheben besteht!
Steinplatten dürfen sich beim Anheben
keinesfalls durchbiegen – darauf ist
besonders bei dünnen und großformatigen
Steinplatten zu achten!
Lasten (Steinplatten) nur mittig ansaugen,
da sonst die Last schief am Hebegerät hängt
was zum Bruch der Last führen kann - speziell
beim Anheben von großformatigen
Steinplatten mit einer kleinen Saugplatte.
Standardsaugplatten sind nicht für den
Transport von Glasscheiben geeignet!
GEFAHR
Das Hebegerät wird ohne Saugplatte ausgeliefert.
Der Kunde ist verpflichtet, ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Art. 12
der Maschinenrichtlinie 2006/42 durchzuführen (siehe auch Kap. 5.3).
Die zulässigen Belastungsgrenzen sind im Kapitel 3 (Technische Daten) definiert und dürfen nicht unter-
oder überschritten werden. Beachten Sie hierzu auch das Typenschild bzw. die Traglast-Aufkleber!
Das Hebegerät darf nicht eigenständig umgebaut oder verändert werden. Es darf nur im Original-
Auslieferungszustand betrieben werden.
WARNUNG
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Saugplatten haben verschiedene Traglasten
Gefahr durch herabfallende Last (Steinplatte)
►
Einige der Saugplatten, die an das Gerät angebaut werden können,
reduzieren seine Tragfähigkeit.
Auf jeder Saugplatte ist die zulässige Traglast angegeben.
Es dürfen nur Saugplatten des Herstellers Probst verwendet werden!
►
Das Überschreiten der zulässigen und der angegeben Traglast der
Saugplatten ist strengstens untersagt !
Es besteht die Gefahr, dass durch Herabfallen der Last Körperteile
gequetscht oder Personen erschlagen werden.
Durch eigenmächtige Umbauten und Veränderungen verliert das
Hebegerät die benötigte Integrität. Seine Funktion kann nicht mehr
gewährleistet werden.
►
Keine bauseitigen Änderungen am System vornehmen