Wasserentnahme
Je nach Stellung der Misch-
armatur(en) bzw. des Vor-
mischventils wird die Wasser-
temperatur gemischt. Es ist
darauf zu achten, dass die
Wasserpumpe nach der
Wasserentnahme abgeschal-
tet wird.
Entleeren der
Truma-Therme
Wird der Wohnwagen
während der Frost-
periode nicht benutzt, muss
die Truma-Therme auf alle
Fälle entleert werden!
1. Strom für Wasserpumpe
unterbrechen (Hauptschalter
oder Trafo).
2. Wasserinhalt aus dem
Tank ablassen (bzw. Wasser-
pumpe aus dem Tank
entfernen).
3. In Küche und (oder) Bad
Wasserhähne öffnen und
– falls vorhanden – Vormisch-
ventil(e) auf warm stellen.
4. Ablass- und Belüftungs-
ventile (4) durch Drehen
vollständig öffnen.
5. Prüfen, ob der Wasserin-
halt (5 Liter) vollständig
abläuft.
Kein Garantieanspruch für
Frostschäden!
Mit den Schlauchclips SC
(5; Art.-Nr. 40712-01 –
nicht im Lieferumfang enthal-
ten) ist eine frostsichere Ver-
legung der Wasserschläuche
auf den Warmluftrohren der
Heizung möglich.
Die Schlauchclips werden
unter die Halteschellen der
Warmluftrohre geklemmt.
Sie können auch zur Befesti-
gung der Wasserschläuche
an Wand oder Boden
verwendet werden.
Wartung
Zur Entkalkung der Therme
verwenden Sie Weinessig,
welcher über den Wasserzu-
lauf ins Gerät gebracht wird.
Entsprechend einwirken las-
sen und danach Therme
gründlich mit Frischwasser
durchspülen. Für eine Entkei-
mung empfehlen wir „Certi-
sil-Argento", andere Produkte
– insbesondere chlorhaltige –
sind ungeeignet.
Technische Daten
ermittelt nach Truma-
Prüfbedingungen
Wasserinhalt: 5 Liter
Betriebsdruck: max. 1,2 bar
(nur Pumpen ohne Rück-
schlagventil verwenden)
Stromversorgung:
230 V ~, 50 Hz
Stromaufnahme:
300 Watt
Temperaturbegrenzung:
65°C
Übertemperatursicherung:
85°C
Aufheizzeit von ca. 15°C
bis ca. 60°C: ca. 50 Min.
Gewicht (ohne Inhalt):
ca. 2 kg, kpl. mit Ablass- und
Belüftungsventilen
Abmessungen:
Länge 37 cm, Höhe 23 cm,
Breite 22 cm
Konformitätserklärung:
Die Truma-Therme entspricht
den Anforderungen der
EN 60335, der EMV-Richtlinie
89/336/EWG, der Niederspan-
nungsrichtlinie 73/23/EWG so-
wie den mitgeltenden Normen
und technischen Spezifikatio-
nen und ist somit berechtigt,
das CE-Zeichen zu führen.
Technische Änderungen
vorbehalten!
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