Kessel Minilift S Notice D'utilisation D'origine page 5

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 47
2.1
Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsver-
ordnung und die Gefahrstoffverordnung oder nationale Entsprechungen. Der
Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet
▶ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
▶ entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
▶ Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
▶ gegen die Benutzung durch Unbefugte
Person1
Betreiber
Sachkundiger,
(kennt, versteht Betriebsanweisung)
Fachkundiger,
(Fachhandwerker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft VDE 0105
(nach Vorschriften für elektr. Sicherheit)
1 Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
016-083_02
zu sichern.
1
Sichtprüfung, Inspektion,
Batterietausch
Einbau- und Betriebsanleitung
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle,
Konfiguration des
Schaltgerätes
Einbau, Tausch,
Wartung von
Komponenten,
Inbetriebnahme
Arbeiten an
elektrischer
Installation
5

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières