ZUGÄNGE
Der Raum muss mit einer Zugangstür ausgestatten sein, die so positioniert und bemessen sein muss, dass die Einheit
und deren einzelne Komponenten bei Wartungen und völligem Auswechseln eingeführt werden können.
Der von außen auf den Raum blickende Platz muss für die Handhabung freigelassen werden.
Die Tür sollte mindestens 1,2 m x 2,4 m groß sein und nach außen geöffnet werden können.
3.1.2 BAUEIGENSCHAFTEN - SCHALLPEGEL
Wenn der Raum zu einem Gebäude gehört bzw. mit anderen Räumen, in denen sich ständig Personal aufhält, angrenzt,
sind die Baueigenschaften und die verwendeten Materialien besonders wichtig.
Um einen vor mit der Verbreitung von Bränden bzw. Gasen verbundene Gefahren zusammenhängenden Schutz zu
bieten, sollten alle Oberflächen die Feuerfestigkeit REI 120 aufweisen.
Die Fußböden müssen aus ölfleckenfesten Materialien mit einer Kerbzähigkeit, die für die von der Maschine
abgeladenen konzentrierten Lasten geeignet ist, bestehen.
Der Fußboden muss so tragfähig und fest sein, dass die Aufliegepuffer der Einheit befestigt werden können (siehe
Daten aus dem "Handbuch der technischen Daten").
Das Problem des von der Einheit auf andere Räume, in denen sich ständig Personal aufhält, übertragenen Lärms
berücksichtigen. Im "Handbuch der technischen Daten" sind die Schallpegel jeder Einheit aufgeführt, damit man die
Oberflächen des Raumes richtig bemessen kann, um die Geräusche abzuschwächen.
Der Schallpegel normalen, nicht schallgedämpften Ausführungen liegt je nach Modell zwischen 85 und 96 dB(A).
3.1.3 LÜFTUNG
Der Raum muss mit einer geeigneten Lüftung ausgestattet sein, um folgendes zu garantieren:
-
Die Beibehaltung der Temperatur der Einheit innerhalb der Betriebsbedingungen;
-
Die Beseitigung der Dämpfe bzw. Gase, die aus der Einheit bei Defekten bzw. Betriebsstörungen austreten
könnten (Eingriff des Sicherheitsdruckwächters und der Sicherheitsventile).
Man sollte stets für geeignete Öffnungen für die natürliche Lüftung des Lokals sorgen. Diese müssen so positioniert
werden, das ein korrektes Ausspülen der Einheit möglich ist. Die natürliche Lüftung kann durch eine geeignete
Zwangslüftung ersetzt werden. Die Lüftungsöffnungen müssen durch geeignete Gitter vor dem Eindringen von Insekten
und Nagetieren geschützt werden.
Für eine korrekte Dampfbeseitigung muss man sich beim Bemessen der Lüftung auf folgende Angaben beziehen:
NATÜRLICHE LÜFTUNG (EN 378-3)
UCR
Mindestens zwei Öffnungen, eine unten (in Fußbodennähe) und eine oben (in Deckennähe), vorsehen. Sie müssen
insgesamt eine reine Oberfläche von:
F
, 0
14
G
aufweisen.
wobei
F die reine Oberfläche in m² ist
G = Masse in kg der Kühlmittelladung der an die Einheit angeschlossenen Anlage
MECHANISCHE LÜFTUNG (EN 378-3)
UCR - UCA
Sollte keine korrekte natürliche Lüftung möglich sein, muss man eine mechanische Lüftungsanlage mit folgenden
Eigenschaften vorsehen:
3
2
Q
50
G
wobei
Q der Luftdurchlass in m³/h ist
G die Masse in kg der Kühlmittelladung der an die Einheit angeschlossenen Anlage ist
Man muss sich ferner vergewissern, dass der Luftdurchlass der Luftausstosser größer als der der Kondensatoren bzw.
mit diesem identisch ist (für diesen Wert siehe das "Handbuch der technischen Daten") und eine Lösung wählen,
welche die o.g. Bedingungen gleichzeitig garantiert.
KODE: 05050532 Ausgabe 02 15-04-2003
05050532 03 11/02/2010
Bedienung und Wartung Kondensationseinheiten
Technisches Handbuch
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