deutsch
Bei einigen Pflanzen -
schutzmitteln muss ein
flüssigkeitsdichter Schut -
zanzug getragen werden.
Bei Arbeiten über Kopf zusätzlich eine
flüssigkeitsdichte Kopfbedeckung
tragen.
Keine Kleidung, keinen
Schal, keine Krawatte,
keinen Schmuck tragen,
die in die Luftansaugöff -
nung gelangen können.
Lange Haare zusammen -
binden und sichern
(Kopftuch, Mütze, Helm
etc.).
Flüssigkeitsdichte und
gegen Pflanzenschutz -
mittel unempfindliche
Schutzstiefel mit griffiger
Sohle tragen.
Niemals barfuß oder mit Sandalen
arbeiten.
WARNUNG
Um die Gefahr von
Augenverletzungen zu
reduzieren enganlie -
gende Schutzbrille nach
Norm EN 166 tragen. Auf
richtigen Sitz der Schutz -
brille achten.
Geeigneten Atemschutz tragen.
"Persönlichen" Schallschutz tragen –
z. B. Gehörschutzkapseln.
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Das Einatmen von
Pflanzenschutzmitteln kann Gesundheit
gefährdend sein. Zum Schutz vor
Gesundheitsschäden oder allergischen
Reaktionen geeigneten Atemschutz
tragen. Hinweise in der
Gebrauchsanleitung des
Pflanzenschutzmittels, und
länderbezogene Sicherheitsvorschriften
z. B. von Berufsgenossenschaften,
Sozialkassen, Behörden für
Arbeitsschutz und andere beachten.
Flüssigkeitsdichte und
gegen Pflanzenschutz -
mittel unempfindliche
Handschuhe tragen.
Umgang mit Pflanzenschutzmittel
Vor jeder Anwendung die
Gebrauchsanleitung des
Pflanzenschutzmittels lesen. Hinweise
zu Mischung, Anwendung, persönlicher
Schutzausstattung, Lagerung und
Entsorgung befolgen.
Gesetzliche Vorschriften im Umgang mit
Pflanzenschutzmittel einhalten.
Pflanzenschutzmittel können
Bestandteile enthalten, die Menschen,
Tiere, Pflanzen und Umwelt schädigen –
Vergiftungsgefahr und Gefahr
lebensgefährlicher Verletzungen!
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von
Personen eingesetzt werden, die im
Umgang mit Pflanzenschutzmittel und in
entsprechenden Erste-Hilfe-
Maßnahmen ausgebildet sind.
Gebrauchsanleitung oder Etikett des
Pflanzenschutzmittels stets bereit
halten, um im Notfall den Arzt sofort
über das Pflanzenschutzmittel
informieren zu können. Im Notfall
Anweisungen auf dem Etikett oder in der
Gebrauchsanleitung des
Pflanzenschutzmittels befolgen.
Pflanzenschutzmittel ansetzen
Pflanzenschutzmittel nur nach
Herstellerangaben zu einer Brühe
ansetzen – durch falsche
Mischungsverhältnisse können giftige
Dämpfe oder explosive Gemische
entstehen.
flüssiges Pflanzenschutzmittel nie
–
unverdünnt ausbringen
Brühe nur im Freien oder in gut
–
durchlüfteten Räumen ansetzen
nur so viel Brühe ansetzen, wie
–
benötigt wird, um Restmengen zu
vermeiden
Beim Mischen verschiedener
–
Pflanzenschutzmittel die Angaben
des Herstellers beachten – durch
falsche Mischungsverhältnisse
können giftige Dämpfe oder
explosive Gemische entstehen
verschiedene Pflanzenschutzmittel
–
nur miteinander mischen, wenn sie
vom Hersteller dazu freigegeben
sind
Brühebehälter füllen
Pflanzenschutzmittel nur im Freien
–
oder in gut durchlüfteten Räumen
einfüllen
Gerät kippsicher auf eine ebene
–
Fläche stellen – Brühebehälter nicht
über die Maximalmarke hinaus
befüllen
SR 430, SR 450