Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Direkt auf der Pumpe bzw. dem Aggregat angebrachte
Sicherheitshinweise müssen unbedingt beachtet und
in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
In
gleicher
Weise,
Betriebsanleitung
sind
beiliegenden Betriebsanleitungen von Zubehör
(z.B. für Motor) zu beachten und verfügbar zu
halten.
2.2
Gefahren
bei
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche
führen.
Nichtbeachtung kann folgende Gefährdung nach sich
ziehen:
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine oder
Anlage.
Versagen
von
elektronischen
Messinstrumenten durch Magnetfelder.
Gefährdung
von
persönlichem Eigentum durch Magnetfelder.
Gefährdung von Personen durch elektrische,
mechanische und chemische Einwirkungen.
Gefährdungen der Umwelt durch Leckage von
gefährlichen Stoffen.
2.3
Sicherheitshinweise
Bediener
In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind
durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten
Eigenschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge
zu
tragen,
Kontrolle und Wartung alle Teile rechtzeitig ersetzt
werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr
gewährleisten.
Jede
abnormalen
Betriebsweise
wahrnehmbaren
Beschädigung
weitere Benutzung.
Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen
zu Personen- oder Sachschäden führen kann,
sind
mit
Alarmeinrichtungen
Reserveaggregaten
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.
Besteht Verletzungsgefahr durch heiße oder kalte
Maschinenteile, müssen diese Teile bauseitig
gegen
Berührung
entsprechende Warnhinweise angebracht werden.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B.
Kupplungsschutz)
befindlichen Anlagen nicht entfernt werden.
Bei
Pumpen
bzw.
Schallpegel über 85 dB(A) ist bei längerem
Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung ein
Gehörschutz zu verwenden.
Leckagen
(z.B.
gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung
für
TDB, TDV
wie
diese
Pumpen-
auch
alle
eventuell
Nichtbeachtung
Geräten
Personen
und
für
den
Betreiber
dass
durch
regelmäßige
Beobachtung
oder
verbietet
und
/
auszustatten
und
gesichert
sein,
darf
bei
sich
in
Aggregaten
mit
der
Wellenabdichtung)
Personen
und
die
entsteht.
einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.
der
2.4
Sicherheitshinweise
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium
informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder
und
am Aggregat nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand
deren
Umgebungstemperatur
Sicherstellen, dass während der Arbeiten der
Motor von niemand in Betrieb gesetzt werden
kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene
Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder
Anlagen, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert
/
werden. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen
Fördermedien
Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gebracht werden.
2.5
Ersatzteilherstellung
einer
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
einer
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
die
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
oder
deren
2.6 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
der nachfolgenden Kapitel der Betriebsanleitung
gewährleistet.
bzw.
Die im Datenblatt und / oder der Auftragsbestätigung
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.
Betrieb
einem
Umwelt
Seite 21
Baureihe TDB, TDV
Gesetzliche
Bestimmungen
der
Betriebsanleitung
durchzuführen.
Alle
angenommen
beachten.
Eigenmächtiger
sind
für
Wartungs-,
ausreichend
Teile
müssen
haben.
Unmittelbar
nach
Umbau
und
Revision 01
Ausgabe 06/2012