Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Die TRACTEL Greifzug GmbH erklärt, dass die in dieser Anlei-
tung beschriebene Maschine den technischen Sicherheitsbe-
stimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
in der Europäischen Union durch den Hersteller für die Ausrüs-
tung gelten.
Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die
Maschine, in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Best-
immungen der Richtlinie 2006/42/EG sowie dem entsprechenden
nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationa-
les Recht entspricht und die entsprechende Konformitätserklä-
rung ausgestellt ist.
Für Maschinen zum Heben von Lasten muss durch den
Betreiber oder Anlagenhersteller eine Risikobeurteilung ge-
mäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt wer-
den.
Für Maschinen zum Heben von Personen oder von Perso-
nen und Gütern, die unter Anhang IV Nr. 17 der Richtlinie
2006/42/EG fallen, muss durch den Betreiber oder Anla-
genhersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß
Artikel 12 Absätze 3 oder 4 der Richtlinie 2006/42/EG
durchgeführt werden. EN 1808 muss bei der Anlagenpla-
nung berücksichtigt werden.
Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse
Siehe '9 Vorhersehbarer Missbrauch' auf Seite 9.
Jede von den hier genannten Angaben abweichende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet die TRACTEL Greifzug GmbH nicht. Das Risiko
trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört auch das Beachten aller Hinweise aus dieser Anlei-
tung, insbesondere die Einhaltung der Montage- und Instandhal-
tungsvorschriften.
Einsatzbereich
Das Produkt ist für folgende Betriebsbedingungen geeignet:
Für Festeinbauten oder wechselnde Installationen
Für kurzfristigen Betrieb
Zulässiger Temperaturbereich siehe Abb. 1.
GEFAHR!
Gefahr von schweren Unfällen!
–
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist
verboten.
–
Der Einsatz in korrosiver Umgebung ist verboten.
–
Der Einsatz in der Nähe von offenem Feuer oder in sehr
heißer Umgebung ist verboten.
Korrosionsschutz gemäß Bestellspezifikation
1)
G941.6 - 10/2017
Bauliche Voraussetzungen
Die Auslegung der baulichen Einrichtungen zur Befestigung des
Produktes muss gemäß den gültigen Richtlinien und Normen
erfolgen (siehe '7.1 Richtlinien und Normen' auf Seite 7).
Bei der Auslegung der Aufhängekonstruktion muss die Gesamt-
Hängelast für den Anwendungsfall berücksichtigt werden.
Die Gesamt-Hängelast ist die auf die Aufhängung einwirkende
statische Last, die sich aus der Nutzlast, dem Eigengewicht des
Lastaufnahmemittels, der Zusatzausrüstung, den Drahtseilen
und den Steuer- und Anschlusskabeln zusammensetzt.
Der Träger darf ein maximales Gefälle von 0,3 % (3 mm pro
Meter) aufweisen.
Anlagen für den Personentransport:
Hochziehbare Personenaufnahmemittel müssen mit einer Fang-
vorrichtung ausgestattet sein, die die Last z. B. an einem Sicher-
heitsseil gegen Absturz sichert.
Typenschilder und Hinweisschilder / Grenzen
der Anwendung
Fehlende und unleserliche Typen- und Warnhinweisschilder
umgehend ersetzen.
Siehe Abb. 12.
Pos. Bezeichnung
1
Typenschild
Auf den Typenschildern finden Sie notwendige Informationen.
Richtlinien und Normen
Zugrundeliegende Richtlinien und Normen: siehe '7.1 Richtlinien
und Normen' auf Seite 7.
Produktvarianten in der Anleitung
In dieser Anleitung werden die in Tabelle 1 auf Seite 1 aufgeführ-
ten Produktvarianten beschrieben.
4
Beschreibung
4.1
Funktionsbeschreibung
Die Rollfahrwerke rollen auf einem Träger mit - oder H-Profil
und befördern dabei die an ihnen eingehängte Hebevorrichtung
bzw. Last.
1)
Das Verfahren des Rollfahrwerks kann durch manuelles Ver-
schieben oder mit einem Haspelantrieb erfolgen.
Die Rollfahrwerke werden mit einer Handkurbel auf die Größe
des Trägers eingestellt.
Montage- und Betriebsanleitung
DE-5