Zulässige Brennstoffe - Nordpeis Ronda CC-RIO00-100 Manuel D'installation

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mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus Steinfaser-
platten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer Rohdichte von
mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke
beträgt 100 mm. Sofern diese Platten nicht von Wän-
den, Verkleidungen oder angrenzenden Platten allseitig
gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa 30 cm
zu befestigen. Soweit die Dämmschichten nicht bis an
die seitliche Verkleidung oder Anbauwand der offenen
Kamine reichen, sind sie mindestens 10 cm über die
Außenseite von Dämmschichten auf den Feuerraum-
wänden hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss
mit der entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem.
AGI-Q 132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rockwool
Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kennziffer
12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich
in der Decke des Heizeinsatzes und hat einen Au-
ßendurchmesser von max. 200 mm (typenabhängig,
siehe techn. Daten). Der Anschluß an den Schorn-
stein erfolgt mit Rauchrohr oder einem Bogen, wo-
bei der 45°- Bogenanschluß wegen des geringeren
Strömungswider¬standes zu bevorzugen ist. Der
Anschluß an den Schornstein sollte mit einem einge-
mauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus Scha-
motte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden Formstü-
cken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der Verklei-
dung des offenen Kamins müssen mit mindestens 3 cm
dicken formbeständigen, nichtbrennbaren Dämmstoffen
der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt
Dämmschichten beschrieben, ummantelt werden;
an die Stelle des Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm
eingehalten werden, wenn die Verkleidung des Ab-
gassammlers aus Metall besteht. Dies gilt nicht, soweit
das Verbindungsstück zur konvektiven Erwärmung der
Raumluft bestimmt ist. Verbindungsstücke aus austeni-
tischen, nichtrostenden Stählen müssen mindestens 1
cm dick sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen mit
Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und Gittern
befestigt und mit 40 mm starken Mineralwollfasermatten
isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen und Kamin-
kassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit
anderen Öfen und Herden belegten Schornstein mög-
lich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN EN
13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung – unbe-
dingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden,
da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu
einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schorn-
stein angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem
Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die
Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN
EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kamineinsatz NI-26 ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung
entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist.
Während des Anheizens sollte der Aufstellraum gut
belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen der Anheiz-
phase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern höhere
Emissionswerte auftreten können. Sobald das Anzünd-
material gut angebrannt ist, wird weiterer Brennstoff
aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus,
Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten. Das
Anfeuern sollte immer mit etwas Papier, Kleinholz und
in kleinerer Menge Brennstoff erfolgen. In der Anheiz-
phase führen Sie dem Ofen sowohl Primär- als auch
Sekundärluft zu. Anschließend wird die Primärluft
geschlossen und der Abbrand über die Sekundärluft
gesteuert. Lassen Sie den Ofen während dieser An-
brennphase nicht unbeaufsichtigt.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von
30 cm und einem Durchmesser von 10 cm.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere Kunst-
stoff ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz ver¬boten.
Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem
Schornstein. Lufttrockenes Scheitholz mit maximal
20 % Wasser wird durch eine mindestens einjäh¬rige
(Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz)
erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein
Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht
möglich ist.
Nennwärmeleistung, Verbrennungslufteinstellun-
gen und Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung des Ofens beträgt 5,0 kW. Sie
wird bei einem Mindestförder¬druck von 14 Pa erreicht.
Für den Schwachlastbetrieb gelten folgende Brennstoff-
aufgaben und Verbrennungslufteinstellungen:
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren Außentem-
peraturen, kann es bei plötzlichem Temperaturan-
DE
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