Tipps Zur Befeuerung; Grundsätzliche Anforderungen - Nordpeis Ronda CC-RIO00-100 Manuel D'installation

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8. Tipps zur Befeuerung

Zum Anfeuern verwendet man am Besten Anzünd-
würfel und Schnittholz. Zeitungspapier macht viel
Asche und außerdem ist Druckerschwärze schädlich
für die Umwelt. Auch Flugblätter, Zeitschriften und alte
Milchkartons sollen nicht im Kamin verbrannt werden.
Beim Befeuern ist eine gute Luftzufuhr wichtig. Wenn
der Schornstein erwärmt ist, herrscht besserer Zug und
Sie können die Feuerraumtür schließen.
Achtung: Verwenden Sie nie flüssige
Brennstoffe wie Petroleum, Paraffin oder
Spiritus zum Befeuern. Sie können sich
verletzen und Ihrem Gerät schaden.
Es ist wichtig, immer reines, trockenes Holz zu ver-
wenden. Feuchtes Holz braucht viel Luft - also extra
Energie und Wärme - zur Verbrennung; der Wärmeffekt
ist stark verringert; es verrußt den Schornstein und es
kann sogar zu einem Schornsteinbrand kommen.
Achtung: Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in
Ihrem Gerät zu verbrennen. Diese Materialien
entfachen bei Verbrennung giftige, ätzende
Gase wie Dioxin, die Ihnen, der Umwelt und
Ihrem Gerät schaden.
Um eine optimale Verbrennung zu erzielen, soll die
Temperatur 600° C - 800° C betragen. Das Ziel ist ein
gleichmäßiges Feuer bei geringer Holzmenge. Wenn
Sie zu viele Holzscheite in die Glut legen, kann die
zugeführte Luft nicht genügend erwärmt werden und
die Gase entweichen unverbrannt durch den Schorn-
stein. Deshalb ist es wichtig, gleich nach dem Beladen
Luft zuzuführen; das schafft kräftige Flammen in der
Brennkammer und es verbrennen auch die Gase. Öff-
nen Sie das Primärluftventil oder lehnen Sie die Feuer-
raumtür nur an, bis die Flammen gut gegriffen haben.
Verwenden Sie lieber Spaltholz statt großes Rundholz.
Spaltholz gibt besser die Wärme ab und ist reiner
in der Verbrennung. Raumtemperiertes Holz brennt
besser. Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Holz konstruiert und zugelassen.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Verbrennungsluft
Wenn Kamineinsätze/-kassetten raumluftabhängi-
ge Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus
dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber
für ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei ab-
gedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung
mit Energiespar¬maßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des s beeinträchtigt werden kann.
Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre
Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzli-
che Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer Luft-
klappe in der Nähe des Kamineinsatzes oder Verlegung
einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen
gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller),
gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt
bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen
während des Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz ge-
schlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls
gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend. Verbren-
nungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als 2 Vollge-
schossen und Verbrennungsluftleitungen, die Brand-
wände überbrücken, sind so herzustellen, daß Feuer
und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandab-
schnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar am offe-
nen Kamin eine Absperrvorrichtung haben, die Stellung
des Absperrventils muß erkennbar sein. Befinden sich
andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in
Räumen, die mit Aufstellräumen in Verbindung stehen,
müssen besondere Sicherheitseinrichtungen die voll-
ständige Offenstellung der Absperrvorrichtung sicher-
stellen, solange die Absperrvorrichtung nach Abschnitt
B oder die Feuerraumöffnung durch Feuerraumtüren,
Jalousien oder dergleichen Bauteile nicht vollständig
geschlossen ist.
Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stel-
len aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen
Umständen und Nutzungsart Gefahren nicht entstehen.
Insbesondere muß den Aufstellungsräumen genügend
Verbrennungsluft zuströmen. Die Grundfläche des
Aufstellraumes muß so gestaltet und so groß sein, daß
die offenen Kamine ordnungsgemäß betrieben werden
können.
Offene Kamine dürfen nicht aufgestellt werden
in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit
nicht mehr als zwei Wohnungen,
in allgemein zugänglichen Fluren oder
in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explo-
sionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher Menge
verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden, daß
durch die Entzündung oder Explosion Gefahren
entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnun-
gen errichtet werden, die durch Lüftungsanlagen oder
Warmluftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet
werden, es sei denn, die gefahrlose Funktion des offe-
nen Kamins ist sichergestellt.
DE
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