Grundsätzliche Anforderungen; Zulässige Brennstoffe - Nordpeis Duo Manuel D'installation

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  • FRANÇAIS, page 36
Wenn der Schornstein erwärmt ist, herrscht besserer
Zug und Sie können die Feuerraumtür schließen.
Achtung: Verwenden Sie nie flüssige Brennstoffe wie
Petroleum, Paraffin oder Spiritus zum Befeuern. Sie
können sich verletzen und Ihrem Gerät schaden.
Es ist wichtig, immer reines, trockenes Holz zu
verwenden; maximaler Feuchtigkeitsgehalt 20%;
minimaler Feuchtigkeitsgehalt 16%. Feuchtes Holz
braucht viel Luft - also extra Energie und Wärme - zur
Verbrennung; der Wärmeffekt ist stark verringert; es
verrußt den Schornstein und es kann sogar zum
Schornsteinbrand kommen.
Aufbewarung des Holzes
Um trockenes Holz zu garantieren, soll der Baum im
Winter gefällt werden und im Sommer zum Trocknen
geschnitten, unter einem Dach, bei guter Ventilation
aufbewahrt werden. Das Holz soll nicht mit einer
Plastikplane abgedeckt sein, die bis zum Boden re-
icht, da dies wie eine Isolierng wirkt und das Holz nicht
trocknen läßt. Lagern Sie immer ein paar Tage vor der
Benutzung kleinere Mengen von Holz drinnen, damit die
Feuchtigkeit an der Oberfläche des Holzes
verdampfen kann.
Befeuern
Wenn zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird, kann
das Glas verrußen. Deshalb ist es wichtig, gleich nach
dem Beladen Luft zuzuführen; das schafft kräftige
Flammen in der Brennkammer und es verbrennen auch
die Gase. Öffnen Sie das Sekundärluftventil / Regler für
die Verbrennungsluft und lehnen Sie die Feuerraumtür
nur leicht an, so daß die Flammen gut greifen können.
Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen Sie
nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Das Ziel ist ein gleichmäßiges Feuer bei geringer
Holzmenge. Wenn Sie zu viele Holzscheite in die Glut
legen, kann die zugeführte Luft nicht genügend erwärmt
werden und die Gase entweichen unverbrannt durch
den Schornstein.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können irreparable
Schäden verursacht werden, die von der Garantie nicht
gedeckt werden.
Achtung: Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem Gerät zu
verbrennen. Diese Materialien entfachen bei der
Verbrennung giftige, ätzende Gase wie Dioxin, die
Ihnen, der Umwelt und Ihrem Gerät schaden.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Aufstellhinweise
Der Raumheizer ist anschlussfertig montiert und muss
mit einem Verbindungsstück an den bestehenden
Hausschornstein angeschlossen werden. Das
Verbindungsstück soll möglichst kurz, geradlinig,
waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein.
Verbindungen sind abzudichten.
*1/ Nationale und Europäische Normen, örtliche und
baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche
Bestimmungen sind einzuhalten. Informieren Sie daher
vorher Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister. Es ist
sicherzustellen, dass die für die Verbrennung benötigte
Luftmenge ausreichend ist. Hierauf ist besonders bei
dichtschließenden Fenstern und Türen (Dichtlippe) zu
achten.
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN EN
13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 mit dem dieser Anleitung
zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der
Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Raumheizers
standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen
geeignete Maßnahmen (z. B. Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu erreichen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird
Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der
Oberflächen, der Feuerraumtüren, der Tür- und
Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rauchrohe
und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung
dieser Teile ohne entsprechende Schutzbekleidung oder
Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere
Betätigungsmittel) ist zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam
und halten Sie sie während des Heizbetriebes von der
Feuerstätte fern.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von
30 cm und einem Durchmesser von 10 cm.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere
Kunststoff ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz
verboten. Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte
und dem Schornstein und kann zu Gesundheitsschäden
und aufgrund der Geruchsbelästigung zu
Nachbarschaftsbeschwerden führen. Lufttrockenes
Scheitholz mit maximal 20 % und Minimum 16%
DE
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