• Entfernen Sie Sägeblattflansch und Sägeblatt.
• Reinigen Sie Spannflächen. Die Spannflächen
müssen frei von Verschmutzungen, Fett, Öl und
Wasser sein.
• Setzen Sie das neue Sägeblatt ein.
• Montieren Sie den Sägeblattflansch wieder und
ziehen Sie die Spannschraube mit 90 Nm an. Ver-
wenden Sie den mitgelieferten Gabelschlüssel.
Verlängern Sie den Schlüssel nicht mit einem Rohr
o.Ä. und ziehen Sie die Schraube nicht mit Ham-
merschlägen auf den Gabelschlüssel an.
• Entfernen Sie den Arretierungsstift.
m Achtung! Beim Einsetzen des Sägeblattes auf
die richtige Laufrichtung achten!
21. Lagerung
• Lagern Sie das Gerät und dessen Zubehör an
einem dunklen, trockenen und frostfreien sowie für
Kinder unzugänglichen Ort.
• Lagern Sie die Maschine in Transportstellung.
• Die optimale Lagertemperatur liegt zwischen 5 und
30 ˚C.
• Decken Sie die Maschine ab, um es vor Staub oder
Feuchtigkeit zu schützen.
• Bewahren Sie die Bedienungsanleitung bei der
Maschine auf.
22. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar. Bitte Verpa-
ckungen umweltgerecht ent-
sorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem
abgeben oder einer anderen autorisierten Sam-
melstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abwei-
chende Bestimmungen für die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umwelt-
gerecht entsorgt werden.
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