Reinigungs-Und Sterilisationsmethode:
Evertierzange:
Vorsicht: Die Evertierzangen sind NICHT STERIL verpackt
und müssen vor dem Gebrauch gereinigt und sterilisiert
werden.
Reinigung
Mit einem sauberen Handtuch alle sichtbaren
Verschmutzungen von der Zange abwischen.
Den Empfehlungen des Herstellers gemäß eine
enzymatische Reinigungslösung vorbereiten. Die Zange
mindestens eine Minute lang in der enzymatischen
Reinigungslösung ruhen lassen. Mit einer Bürste mit
weichen Borsten noch verbleibende Schmutzreste
entfernen und dabei besonders die Innenseite des
Zangenscharniers, die Verzahnung und den Stift
beachten. Unter laufendem Leitungswasser und/
oder mit destilliertem Wasser gründlich abspülen, um
alle Schmutzspuren und Reinigungsmittelrückstände
zu entfernen. Die Zange ist vor der Sterilisation auf
Sauberkeit und Beschädigung hin zu prüfen, um
sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert.
Sterilisation
Die Evertierzangen können nach einem Gravitations-
oder Vorvakuumverfahren im Autoklav dampfsterilisiert
werden. Es wird empfohlen, die Gewebeumstülpzange
mit einer der folgenden Sterilisationsdauern und
-temperaturen zu sterilisieren:
Dampfsterilisation nach Gravitationsverfahren
Eingepackte Zange
Temperatur: 132–135 °C (270–275 °F)
Haltezeit: 10 Minuten
Blitzsterilisation nach Gravitationsverfahren
Nicht eingepackte Zange
Temperatur: 132–135 °C (270–275 °F)
Haltezeit: 10 Minuten
Dampfsterilisation nach Vorvakuumverfahren
Eingepackte Zange
Temperatur: 132–135 °C (270–275 °F)
Haltezeit: 4 Minuten
Blitzsterilisation nach Vorvakuumverfahren
Nicht eingepackte Zange
Temperatur: 132–135 °C (270–275 °F)
Haltezeit: 4 Minuten
Hinweise: Eingeschränkte Produktgarantie;
Einschränkung der Rechtsmittel
LeMaitre Vascular Inc. gewährleistet, dass bei der
Herstellung dieses Geräts angemessene Sorgfalt
angewandt wurde. Über die hier genannten
Gewährleistungszusagen hinaus GIBT LEMAITRE
VASCULAR (DIESE BEZEICHNUNG BEZIEHT SICH AUF
LEMAITRE VASCULAR, INC., DEREN TOCHTERUNTERNEHMEN
SOWIE DEREN MITARBEITER, BEVOLLMÄCHTIGTE,
DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE UND VERTRETER
EIN) IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM GERÄT WEDER
STILLSCHWEIGEND NOCH AUSDRÜCKLICH GESETZLICHE