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Kospel PPE4.L Manuel D'installation Et D'utilisation page 18

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Entsorgung der Verpackung
Nicht benötigte Verpackungen müssen vorschriftsmäßig recycelt werden.
Der Haushalt spielt eine wichtige Rolle, indem er zur Wiederverwendung und
Verwertung der Ausrüstung beiträgt, einschließlich des Recyclings von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten. Der richtige Umgang mit Altgeräten kommt der Umwelt
zugute und ermöglicht die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen.
Alle Materialien, die für die Verpackung unserer Geräte verwendet werden, sind
recycelbar, d.h. sie können wiederverwertet werden.
Das gebrauchte Produkt darf nicht als Siedlungsabfall behandelt werden. Das
zerlegte Gerät sollte zum Recycling an einer Sammelstelle für elektrische und
elektronische Geräte abgegeben werden. Eine sachgerechte Entsorgung des
gebrauchten Produkts verhindert mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt,
die bei unsachgemäßer Abfallentsorgung auftreten könnten.
Ausführlichere Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie von
Ihrer örtlichen Behörde, Ihrem Entsorgungsdienst oder dem Geschäft, in dem Sie
dieses Produkt gekauft haben.
Konformitätserklärung, Normen und Richtlinien
KOSPEL Sp. z o.o. erklärt in voller Verantwortung, dass die in dieser Betriebsanleitung
erwähnten elektrischen Durchlauferhitzer vom Type PP4.L den Anforderungen der
Richtlinien und der entsprechenden Sicherheitsnormen für elektrische Haushaltsgeräte
entsprechen:
LVD (2014/35/EU)
EMC (2014/30/EU)
und wurden mit dem Symbol gekennzeichnet
Die vollständige Fassung der Konformitätserklärung finden Sie auf der Website des
Herstellers: www.kospel.pl
18
Dieses Gerät ist mit dem Symbol für getrennte Sammlung
gekennzeichnet, dessen Muster in der europäischen Norm EN
50419 definiert ist. Die Kennzeichnung bedeutet auch, dass das
Gerät nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurde.

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