TL 105 - TL 108
Allgemeine Normen und Anmerkungen
ACHTUNG
Dieses Symbol wird auch bei den Sicher-
heitsnachrichten des Handbuchs benutzt,
wo Gefahrlagen, bei denen kleine Verlet-
zungen oder Schäden entstehen können,
benutzt.
Die Nachricht kann auch nur bei Gefahrla-
gen, die Maschinenbeschädigungen verur-
sachen können, benutzt werden.
WICHTIG
Dieses Symbol ist als Vorsichtsmassnah-
me zu betrachten, um Verfahren, die die
Lebensdauer der Maschine beeinträchti-
gen könnten, zu vermeiden, es wird auch
bei wichtigen Hinweisen an den Benutzer
verwendet.
GEFAHRLAGE
Aus Deutlichkeitsgründen wird die Ma-
schine in einigen Abbildungen dieses
Handbuchs ohne Schutzvorrichtungen
gezeigt. DIE MASCHINE IST NIE OHNE
EINGEBAUTE SCHUTZVORRICHTUNGEN
ZU GEBRAUCHEN.
1.4 - ZUSAMMENSETZUNG DER MASCHINE
Die Maschinen des Herstellers sind das Ergebnis einer lang-
jährigen Erfahrung.
• Die Backöfen können mit einer, zwei, drei Kammern
(Digitalfunktion ) versehen werden.
• Auf Wunsch ist eine entweder an der hinteren oder
an der oberen Seite des Backofens anzubringende
Rauchabzugsvorrichtung erhältlich, die mit der Schalt-
tafel des Backofens gesteuert werden kann.
• Der/Die Ofen/Öfen werden durch eine mit Rädern
versehene Traggrundfläche gestützt.
1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
•
Der Einkäufer soll laut Hinweisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stützenfläche vorbereiten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
•
Die Stromzuführungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage versehen
werden.
•
An der Zuführungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
•
Die elektrischen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Maschine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Stromabfall bei Volllast 2% unter-
schreitet.
c) Rauchabzugsvorbereitung.
•
Es ist notwendig einen Rauchabzug vorzubereiten;
die Merkmale desselben sollen den Normen des
Lands, in dem der Ofen aufgestellt wird, entsprechen.
b) Mittelleiter
•
Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist
eine dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identifizierte Klemme vorbereitet worden.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a) Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b) Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spannungsumstän-
den mit Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
•
Die Maschine ist für Benutzung in explosionsgefähr-
lichen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCKPEGEL
TL 105 / 108-Öfen sind so gebaut worden, daß der fort-
dauernde gleichwertige gewogene A-Schalldruckpegel
(dB) die maximal zulässige 70dB-Grenze unterschreitet.
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