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Beschreibung
13
Masken-Helm-Adapter S-fix/Q-
fix
15
Nackenschutz
17
Helm
19
Anschlussstück
21
O-Ring
23
Einatemventil
25
Ausatemventilscheibe
27
Federbrücke
1)
in rot, schwarz oder grau erhältlich.
Die Funktion ist trotz unterschiedlicher Ausführungen immer gleich.
3.2
Funktionsbeschreibung
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 gibt es in folgenden unterschiedlichen
Ausführungen:
–
als Vollmaske (bestehend aus Maskenkörper mit Bandlappen und
Kopfbänderung. Als Kopfbänderung kann eine Gummibänderung oder ein
Haarnetz verwendet werden.)
–
als Masken-Helm-Kombination (bestehend aus Maskenkörper ohne
Bandlappen, mit Masken-Helm-Adapter und zugehörigem Helm)
Die Atemanschlüsse sind folgendermaßen ausgeführt:
RA
Rundgewindeanschluss RD40x1/7" nach EN 148-1 für Atemfilter,
Gebläsefiltergeräte, Pressluftatmer oder Schlauchgeräte
PE
Gewindeanschluss M45x3 nach EN 148-3 für Pressluftatmer oder
Schlauchgeräte
ESA Einheitssteckanschluss nach DIN 58600 für Pressluftatmer und
Schlauchgeräte (und für Atemfilter nach EN 14387)
P
Steckanschluss (Dräger-spezifisch) für Pressluftatmer oder Schlauch-
geräte
6
14
Kinnriemen
16
Vollmaskenbefestigung
(Halteplatte und Fangtasche)
18
Masken-Helm-Adapter X-fix
20
Sprechmembran
22
Schelle
24
Ausatemventilsitz
26
Taste
28
Feder
Hinweis für ESA-Anschlüsse
Wenn Atemfilter mit Rundgewindeanschluss nach DIN EN 148-1 verwendet
werden, entsprechen die Ausatemwiderstände nicht der EN 136. Normaldruck-
Pressluftatmer oder Normaldruck-Schlauchgeräte dürfen nicht an diesem
Gewinde angeschlossen werden.
Die Atemanschlüsse können bei Temperaturen von -30 °C bis +60 °C
eingesetzt werden.
Für Brillenträger lässt sich eine Maskenbrille einsetzen.
3.3
Verwendungszweck
Die Atemanschlüsse schützen Gesicht und Augen vor aggressiven Medien.
3.4
Einschränkungen des Verwendungszwecks
WARNUNG
Bärte und Koteletten im Dichtungsbereich der Vollmaske verursachen
Leckagen. Entsprechende Personen sind für das Tragen der Vollmaske
ungeeignet. Brillenbügel im Dichtungsbereich verursachen ebenfalls Leckagen.
► Maskenbrille verwenden.
3.5
Zulassungen
Die Vollmasken sind zugelassen nach:
–
EN 136:1998 CL 3+
–
(EU) 2016/425
–
(EU) 2016/425 as brought into UK law and amended
–
AS/NZS 1716:2012
–
TP TC 019/2011
Die Masken-Helm-Kombinationen sind außerdem zugelassen nach:
–
DIN 58610:2014
Konformitätserklärungen: siehe www.draeger.com/product-certificates
Beide Ausführungen erfüllen die Anforderungen der Totalbeflammung nach
EN 137:2006 (flame engulfment).
Gebrauchsanweisung
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Dräger FPS 7000