HAFTUNGSAUSSCHLUSS / WARNUNG
Einige (leichte) Störungen können vom
Endbenutzer selbst gefahrlos behoben
werden, solange die nachfolgenden
Anweisungen beachtet und befolgt werden
(siehe Abschnitt „Selbstreparatur").
Alle anderen Reparaturen, die nicht im
nachfolgenden Abschnitt „Selbstreparatur"
beschrieben werden, müssen zur
Vermeidung von Sicherheitsrisiken von
zugelassenen Fachwerkstätten
durchgeführt werden. Eine zugelassene
Fachwerkstatt ist eine Werkstatt, die
gemäß der Verfahren, die in den
Rechtsvorschriften der Richtlinie
2009/125/EG beschrieben werden, vom
Hersteller Zugriff auf die Anweisungen und
Ersatzteillisten dieses Geräts erhalten hat.
Reparaturen im Rahmen von
Garantieleistungen dürfen
ausschließlich vom Kundendienst (zum
Beispiel einer autorisierten
Fachwerkstatt), den Sie über die in der
Bedienungsanleitung oder Garantiekarte
angegebene Telefonnummer oder über
Ihren autorisierten Händler erreichen
können, durchgeführt werden.
Reparaturen, die von Werkstätten
durchgeführt werden, die nicht von
Beko autorisiert sind, führen zum
Erlöschen der Garantie.
Selbstreparatur
Die folgenden Teile können vom
Endbenutzer in Selbstreparatur repariert
werden: Türgriffe, Türanschläge, Fächer,
Ablagen und Türdichtungen (eine
aktualisierte Liste finden Sie seit dem
01.03.2021 unter: support.beko.com).
Zur Einhaltung der Gerätesicherheit und
Vermeidung von Verletzungen müssen bei
den genannten Selbstreparaturen die
Anweisungen der Bedienungsanleitung für
Selbstreparaturen befolgt werden, die auch
unter: support.beko.com bereitgestellt
werden. Ziehen Sie zu Ihrer eigenen
Sicherheit den Netzstecker, bevor Sie eine
Selbstreparatur durchführen.
Reparaturversuche durch Endbenutzer an
Teilen, die nicht in dieser Liste stehen,
und/oder nicht unter Einhaltung der
Anweisungen durchgeführt werden, die in
der Bedienungsanleitung stehen oder
unter: support.beko.com zu finden sind,
können Sicherheitsgefahren darstellen, für
die Beko nicht haftet, und führen zum
Erlöschen der Garantie.
Deswegen sollten Endbenutzer keine
Reparaturen durchführen, die sich nicht in
der genannten Ersatzteilliste befinden, und
sich stattdessen an autorisierte oder
zugelassene Fachwerkstätten wenden.
Solche Reparaturversuche durch
Endbenutzer können zu
Sicherheitsgefahren führen, das Gerät
beschädigen und in der Folge zu Bränden,
Wasserschäden, Stromschlägen und
schweren Verletzungen führen.
Zum Beispiel müssen unter anderem die
folgenden Reparaturen von autorisierten
oder zugelassenen Fachwerkstätten
durchgeführt werden: Kompressor,
Kühlkreislauf, Hauptplatine, Inverterplatine,
Displayplatine usw.
Der Hersteller/Händler haftet nicht für Fälle,
in denen der Endbenutzer sich nicht an die
oben genannten Anweisungen gehalten
hat.
Für den von Ihnen gekauften Kühlschrank
werden 10 Jahre lang Ersatzteile
bereitgehalten.
In diesem Zeitraum stehen
Originalersatzteile für den
ordnungsgemäßen Betrieb des
Kühlschranks zur Verfügung.
Der von Ihnen gekaufte Kühlschrank besitzt
eine Garantie von mindestens 24 Monaten.
Das Gerät ist mit einem Leuchtmittel der
Energieklasse „G" ausgestattet.
Das Leuchtmittel darf nur von
Fachwerkstätten ersetzt werden.