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Vorhandensein aller Bestandteile.
8.4.
Sicherheitsvorschriften
Beschreibung der in folgender Tabelle benutzten Symbole siehe im Punkt 1.3 der ALLGEMEINEN
INFORMATIONEN.
Die Anschlussröhre und Leitungen vor
1.
evetuellen Beschädigung schützen.
Sorgen Sie dafür, dass der Aufstellungsort
und alle Systeme, zu den die Anlage
angeschlossen wird, den geltenden
2.
Vorschriften vollständig entspricht.
Den Zweck entsprechende Handegäte und
Rüstung benutzen (man muss besonders
dafür sorgen, dass das Werkzeug nicht
abgenutzt ist, das Werzeugsheft
unversehrt ist, bzw, sicher befestigt ist).
3.
Werkzeuge und Geräte so benutzen, dass
diese nicht herunterfallen können. Nach
der Benutzung die Werkzeuge und Geräte
wieder an ihren Platz legen.
Geeignete elektrische Anlagen benutzen.
Geräte entsprechend benutzen. In
Gangwege keine Kabel halten. Die
Anlagen dürfen nicht abfallen können.
4.
Nach der Benutzung vom Netzt ausziehen
und an ihren Platz legen.
Die Bestandteile gemäß Anweisungen
des Sicherheitsdatenblattes des
Produktes von Kesselbelag reinigen,
neben Lüftung des Raumes und
5.
Tragung der Schutzkleidung. Mischung
verschiedener Produkte vermeiden, die
Anlage bzw. herumliegende Sachen
schützen.
Sorgen Sie dafür, dass die tragbaren
Leiter sicher, fest aufgestellt werden, die
6.
Leitsprossen unbeschädigt, rutschfrei
sind. Den Leiter nicht bewegen, wenn
Warnung
Gefahr
Elektrische Schlaggefahr bei Berührung der
stromführenden Teile.
Befluten durch aus den schadhaften Röhren
sickerndes Wasser.
Elektrische Schlaggefahr bei Berührung der
nicht richtig in Betrieb gesetzten,
stromführenden Teile.
Schäden wegen den unrichtigen
Betriebsunständen der Anlage.
Durch fliegende Splitter oder Splissen
verursachte Personanschäden, Einatmung
von Staub, Schalg-, Schnitt-, Stich- und
Streifwunden.
Beschädigung der Anlage, herumliegenden
Gegenstände wegen Splitter, Schlag oder
Einschlag.
Durch fliegende Splitter oder Splissen
verursachte Personanschäden, Einatmung
von Staub, Schalg-, Schnitt-, Stich- und
Streifwunden.
Beschädigung der Anlage, herumliegenden
Gegenstände wegen Splitter, Schlag oder
Einschlag.
Personenschaden wegen Säuremittel durch
Haut- oder Augenkontakt; Einatmung oder
Schlucken von schädlichen Chemikalien.
Beschädigung der Anlage oder der
herumliegenden Sachen wegen ätzenden
Säuren.
Personenschaden wegen Sturz bzw.
zufälligem Zusammenknicken des Leiters.