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Parkside PTPK 400 C1 Traduction Du Mode D'emploi D'origine page 14

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Entsorgung / Garantie und Service
Die folgende Erklärung gilt für alle Län-
der, ausgenommen Deutschland:
Das Symbol mit der durchgestrichenen
Müll tonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronik geräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcen-
schonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind
und zerstörungs frei entnommen werden können,
sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfas-
sungsstelle von diesem zu trennen und einer vor-
gesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche
gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät
entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haus halten können diese bei den Sammelstellen
der öffent lich rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern ein-
gerichteten Sammel stellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unent geltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei
Kauf im Geschäft als auch bei einer Lieferung an
die Wohnad resse. Erfüllungsort der Rücknahme-
pflicht ist gleich dem Erfüllungsort der Lieferung.
Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen
Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unent-
geltliche Rücknahme von Altgeräten durch ge-
eignete Rücknahme möglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewähr leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgelt-
lichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknah-
mepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwerti-
ges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haus-
halt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bild schirmgeräte und Großgeräte, die mindestens
eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50
cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher
14
DE/AT/CH
bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprech enden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neuge räts ge-
knüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Garantie und Service
Garantie
Sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten für dieses Gerät eine Garantie von 3
Jahren ab Kaufdatum.
Im Fall von Mängeln haben Sie rechtliche Ansprü-
che gegenüber dem Verkäufer des Produkts. Ihre
gesetzli chen Rechte werden durch unsere nach-
folgende Garantie nicht beschränkt.
Garantiebestimmungen
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original-Kaufbeleg auf. Er gilt
als Kaufnachweis.
Wenn innerhalb von drei Jahren ab Kaufdatum ein
Mate rial- oder Herstellungsfehler auftritt, werden
wir das Produkt für Sie kostenlos nach eigenem Er-
messen repa rieren oder ersetzen. Um Ansprüche
aus dieser Garantie geltend zu machen, müssen
uns das defekte Gerät und der Kaufbeleg inner-
halb des Zeitraumes von drei Jahren zusammen
mit einer schriftlichen Beschreibung des Mangels
und unter Angabe des Zeitpunkts des Eintretens
vorliegen.
Wenn der Mangel durch unsere Garantie ab-
gedeckt ist, erhalten Sie entweder das reparierte
Produkt zurück oder ein neues Produkt. Nach der
Reparatur bzw. dem Ersetzen des Produkts beginnt
die Garantiezeit nicht erneut.
Garantiezeit und gesetzliche Män-
gelhaftung
Die Garantiezeit wird durch die Garantieleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für reparierte oder
ersetzte Teile. Zum Zeitpunkt des Kaufs bestehen-
de Schäden und Defekte müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Reparaturen,
die nach Ablauf der Garantiezeit anfallen, sind
kostenpflichtig.

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