Lagerung
1. Ziehen Sie das Gerät am Halteseil
Wasser bzw. deinstallieren Sie es.
2. Reinigen Sie das Gerät gründlich (siehe Kapitel
„Reinigung").
3. Lassen Sie das Gerät nach der Reinigung voll-
ständig trocknen.
4. Lagern Sie das Gerät an einem trockenen
und frostfreien Ort (>= +5 °C) ohne direkter
Sonneneinstrahlung.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus
umweltfreundli chen Materialien, die Sie
über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind
gekenn zeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:1-7: Kunststoffe; 20-22:
Papier und Pappe; 80-98: Verbundstoffe.
Die folgende Erklärung gilt nur für
Deutsch land:
Das Symbol mit der durchgestrichenen
Müll tonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronik geräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcen-
schonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind
und zerstörungs frei entnommen werden können,
sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfas-
sungsstelle von diesem zu trennen und einer vor-
gesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche
gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät
entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haus halten können diese bei den Sammelstellen
der öffent lich-rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im
Sinne des ElektroG einge richteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unent-
aus dem
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geltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale
zurück.Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebens-
mittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und Elektro-
nikgeräte anbieten. Ebenso rücknahme pflichtig
sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von
mindestens 400 m
räte oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens
2
800 m
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahme möglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewähr leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgelt-
lichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknah-
mepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwerti-
ges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haus-
halt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bild schirmgeräte und Großgeräte, die mindestens
eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50
cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher
bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprech enden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neuge räts ge-
knüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen
zur Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf
Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlän-
gerung ihrer Lebens dauer durch Reparatur defek-
ter Geräte und die Veräuße rung funktionstüchtiger
gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur
Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der
Entsor gung und entsorgen Sie diese getrennt (siehe
Entsorgung der Batterien).
Lagerung / Entsorgung
2
, sofern sie dauerhaft oder
2
für Elektro- und Elektronikge-
. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
2
für Elektro-
13
DE/AT/CH