34.2. Informationen zu Warenzeichen und Lizenzen
Google Play Store® und Android® sind eingetragene Warenzeichen der Google Inc.
Apple®, AirPlay®, iPad®, iPhone, iPod®, iPod touch®, iTunes® sind Marken der App-
le Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. iPad Air®, iPad mini™ sind Marken
von Apple Inc. App Store ist eine Dienstleistungsmarke von Apple Inc. IOS® ist ein einge-
tragenes Warenzeichen von Cisco in den USA und anderen Ländern und wird unter Lizenz
verwendet.
Die Bluetooth® Wortmarke und die Logos sind eingetragene Marken von Bluetooth SIG,
Inc. und werden von MLAP unter Lizenz verwendet.
USB ist ein eingetragenes Warenzeichen von USB Implementers Forum Inc.
SilverCrest® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Lidl Stiftung & Co. KG, 74167 Ne-
ckarsulm, Deutschland.
Andere hier erwähnte Produkt- und Firmennamen sind Warenzeichen oder eingetragene
Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer.
35. Garantie der MLAP GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von Mängeln die-
ses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts gesetzliche Rechte zu. Diese
gesetzlichen Rechte werden durch unsere im Folgenden dargestellte Garantie nicht einge-
schränkt.
35.1. Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Originalkassenbon
gut auf. Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Material- oder Fabri-
kationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für Sie kostenlos repa-
riert oder ersetzt. Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Drei-Jahres-Frist
das defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt werden und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein
neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts beginnt kein neuer Ga-
rantiezeitraum.
35.2. Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte
und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen
sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
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