Sicherheit
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist zum Fördern folgender Medien geeignet:
• in der Standard-Ausführung:
alle nicht explosiven, nicht brennbaren, nicht aggressiven, nicht giftigen, trockenen Gase und
Gas-Luft-Gemische
• in der Ausführung XD:
alle nicht explosiven, nicht brennbaren, nicht aggressiven, nicht giftigen, feuchten Gase und
Gas-Luft-Gemische
Die Maschine darf nur in solchen Einsatzbereichen betrieben werden, die in der Betriebsanleitung beschrie-
ben werden:
• die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben
• die Maschine darf nur bei einer Umgebungstemperatur und Ansaugtemperatur zwischen 5 und 40 °C
betrieben werden
Bei Temperaturen außerhalb dieses Bereiches bitten wir um Rücksprache
• der zulässige Gegendruck darf nicht überschritten werden
Maximal zulässiger Gegendruck: + 30 mbar
• die Maschine darf nur mit folgendem sicherheitsrelevanten Zubehör betrieben werden: Saugseitige
Drucküberwachung (z. B. Druckschalter).
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der in der Betriebsanleitung angege-
benen Betriebsdaten und Betriebsmittel, der aufgeführten Wartungsarbeiten sowie der Informationen in der
Hersteller-Dokumentation von Komponenten und Anbauteilen.
Bei kritischen Anwendungen und/oder Unsicherheit ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten. Ein Miss-
achten kann zu Maschinenausfällen führen.
2.5
Unzulässige Betriebsweisen
• absaugen, fördern und verdichten von explosiven, brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien, z. B.
Staub gemäß ATEX Zone 20-22, Lösungsmittel sowie gasförmiger Sauerstoff und andere Oxidationsmit-
tel, Wasserdampf (gilt nicht für Ausführung XD), Flüssigkeiten oder Feststoffe
• Aufstellung und Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung (explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft-
Gemische bzw. Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische aus Luft und brennbaren Stoffen)
• der Einsatz der Maschine in nicht gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig nicht die notwendigen
Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden
• Betrieb der Maschine in teilmontierten Zustand
• Betrieb ohne Blechabdeckung
• die Verwendung der Maschine in Bereichen mit ionisierender Strahlung
• Gegendrücke auf der Auslassseite: > +30 mbar
• Änderungen an der Maschine und den Zubehörteilen
• Bedienung durch nicht oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal
2.6
Personalqualifikation und -schulung
Alle Arbeiten dürfen nur von qualifiziertem und geschultem Fachpersonal ausgeführt werden, dass rechtlich
volljährig ist. Unbefugte Personen dürfen sich nicht im Betriebsbereich aufhalten und müssen durch geeig-
nete Maßnahmen vom Betreten der Betriebsräume abgehalten werden.
Ø Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese Be-
triebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung, Inbetrieb-
nahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Ø Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals sind durch den Betreiber zu regeln
Ø Folgende Arbeiten dürfen nur von technischem Fachpersonal ausgeführt werden, die für die ihnen über-
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