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Demontage und Entsorgung
9.1
Demontage
WARNUNG
a) Maschine nach Kapitel 6.3 außer Betrieb nehmen.
b) Maschine demontieren.
Große Bauteile und Baugruppen zerlegen.
9.2
Entsorgen
ACHTUNG
a) Öle und Fette auffangen und getrennt gemäß den örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.
b) Lösemittel, Kaltreiniger und Lackrückstände nicht vermischen.
c) Bauteile demontieren und gemäß den örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.
d) Maschine gemäß den nationalen und örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.
e) Die Verschleißteile (als solche in der Ersatzteilliste gekennzeichnet) sind Sonderabfall und nach den nati-
onalen und örtlich geltenden Abfallgesetzen zu entsorgen.
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
Verletzungsgefahr durch gesundheitsgefährdende Schadstoffe!
Durch einsatzbedingte Kontaminierung mit Schadstoffen und Betriebsmitteln
besteht erhebliche Gesundheitsgefahr für das Personal.
Ø Maschine vor der Demontage vorschriftsmäßig reinigen.
Ø Geeignete Schutzkleidung tragen.
Schaden für die Umwelt!
Durch unsachgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und Materialien können
Umweltschäden verursacht werden.
Ø Sämtliche Betriebsstoffe sowie alle bei Betrieb und Wartung benötigten Flüs-
sigkeiten, z. B. Kühlwasser und Kühlöl, umweltgerecht entsorgen.
Ø Bauteile nach Materialien trennen und, wenn möglich, einer Wiederverwertung
zuführen.
Demontage und Entsorgung
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Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
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