WARTUNG
Um Funktionsstörungen zu vermeiden und um die
Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss die An-
lage regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Mangelnde oder fehlende Wartung beeinträchtigen
die Betriebssicherheit und führen zum Erlöschen von
Garantieansprüchen.
WARNUNG !
Wartungs-
und
Reinigungsarbeiten
offenen Schweißmaschine dürfen nur durch
qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Unbedingt die Anlage vom Versorgungsnetz
trennen (Netzstecker ziehen !).
Ca. 10 Minuten warten, bis alle Kondensatoren
entladen sind, bevor mit Wartungs- und Repara-
turarbeiten begonnen wird.
Gefahr eines Stromschlages!
Drahtvorschubraum
-
Nach Bedarf den Drahtvorschubraum durch
Druckluft reinigen, die Spuren und Zähnen der
Drahtvorschubrollen für Verschleiß nachprüfen.
Stromquelle
-
mit trockener Druckluft ausblasen
-
muss mindestens einmal jährlich von einem quali-
fizierten Kundendiensttechniker geprüft und ge-
reinigt werden.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic Schweißmaschinen unterliegen während
des gesamten Produktionsprozesses einer ständigen
Qualitätskontrolle und durchlaufen im Rahmen der
Qualitätssicherung als komplett montierte Einheit eine
abschließende Funktionsprüfung.
Migatronic gewährt auf alle Migatronic Schweiß-
maschinen eine 24-monatige Garantie, das entspricht
1.600 Schweißstunden, vorausgesetzt, die Schweiß-
an
der
maschine wurde registriert.
Die Registrierung muss Online unter der folgenden
Internetadresse erfolgen:
www.migatronic.com/warranty. Die Registrierungs-
bestätigung dient als Nachweis für die Registrierung
und wird per E-Mail zugesendet. Die Originalrechnung
und die Registrierungsbestätigung dienen dem Käufer
als Nachweis für eine 24-monatige Garantiezeit der
Schweißmaschine.
Ohne Registrierung beträgt die Garantiezeit zwölf
Monate für neue Schweißmaschinen ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die
Garantiezeit.
Migatronic leistet gemäß den geltenden
Garantiebedingungen eine Garantie auf Behebung
von Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb
der Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass
diese Defekte auf Material- oder Verarbeitungsfehlern
beruhen.
In der Regel wird keine Garantie für Schweißbrenner
geleistet, da sie als Verschleißteile angesehen
werden. Defekte, die innerhalb von vier Wochen nach
Inbetriebnahme auftreten und durch Material- oder
Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden
jedoch als Garantiefall anerkannt.
Alle Transportkosten im Zusammenhang mit einem
Garantieanspruch sind nicht Bestandteil der
Garantieleistung von Migatronic und erfolgen auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Übrigens verweisen wir auf die jeweils geltenden
Garantiebedingungen auf der Migatronic Website:
www.migatronic.com/warranty.
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