10. Betriebsweise „raumluftunabhängig"
Wird das Gerät raumluftunabhängig betrieben, so ist zusätzlich zu
beachten:
• Ein Raumluftunabhängiger Betrieb ist nur mit „Verbrennungsluft-
zufuhr von außen" möglich!
• Nach den Beurteilungskriterien des DIBT Berlin und der DIN 18160
sind Feuerstätten mit externer Verbrennungs-luftversorgung nur an
einfachbelegte Schornsteine zugelassen.
• Die Verbrennungsluftleitung aus dem Freien bzw. vom Luftschacht
eines Luft-Abgas-Schornsteines sowie das Verbindungsstück zum
Schornstein sind Bestandteil der Feuerstätte und als FC41x und
FC51x auszuführen. Die Verbindungsstücke Luft / Abgas müssen
DIN EN 1856-2 entsprechen (Druckklasse N1, zulässige Leckrate <
2l/sm
).
2
• Die bauseitige Luftleitung ist mit dichten Rohren (z.B. Stahlrohr
nach DIN 24145, flexibler, nicht brennbarer Alu-Schlauch) mit ei-
nem Mindestdurchmesser von 100 mm, maximal 3 Bögen und ei-
ner zulässigen Gesamtlänge von 4 m herzustellen.
• Die Rohrverbindungen von Zuluft und Abgas sind unbedingt dicht
auszuführen.
• Am Rohrstutzen ist das Rauchrohr mit einer temperaturbeständi-
gen Dichtmasse abzudichten.
• Der Rauchrohranschluss am Schornstein ist gasdicht anzuschließen
und mit einer geeigneten Dichtschnur und temperaturbeständigem
Dichtungsmaterial (z.B. hitzebeständiges Silikon) abzudichten.
• Die gesamte Länge des Verbindungsrohres zwischen Gerät und
Schornstein sollte 1,5 m nicht überschreiten!
11. Anforderungen an den Aufstellraum
Bodentragfähigkeit
Überzeugen Sie sich vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der
Bodenunterkonstruktion dem Gewicht des Gerätes standhält.
Achten Sie auf waagrechten und rüttelfreien Stand des Gerätes.
Raum- und Umgebungstemperaturen/-feuchtigkeit
Das Gerät ist zum Betrieb in Wohnräumen mit normaler Luftfeuchtigkeit
und Raumtemperaturen von + 5 °C bis + 20 °C geeignet.
Das Gerät ist nicht spritzwassergeschützt und darf nicht in Nassräumen
aufgestellt werden.
12. Sicherheitsabstände
(Bild „D" auf Seite 3)
Folgender Mindest-Sicherheitsabstand muss zu brennbaren Bautei-
len (Holzstellwände, Möbel, Dekorstoffe, ...) eingehalten werden:
A
15 cm
Wandabstand hinten
B
30 cm
Wandabstand seitlich
C
100 cm
Im Strahlbereich der Sichtscheibe
13. Funkenschutzvorlage
(Bild „E" auf Seite 3)
Bei einem brennbaren Boden (Holz-, Kunststoff , Teppichboden, ...)
ist eine Funkenschutzplatte aus Sicherheitsgas, oder einem anderen
nicht brennbaren Material zu verwenden.
Für diese Unterlage müssen laut Feuerungsverordung (FeuVo) fol-
gende Mindestmaße eingehalten werden:
D
50 cm
Funkenschutz vor der Fülltüröffnung
E
30 cm
Funkenschutz seitlich der Fülltüröffnung
Deutsch
14. Brennstoffe
Das Gerät ist für die Verfeuerung von Scheitholz geeignet.
Rindenabfälle, Sägemehl, Feinhackschnitzel, Reisig, Holzwolle, Holz-
späne und Papier dürfen nur in kleinen Mengen zum Anzünden im
Scheitholzbetrieb verwendet werden. Beim Abbrand solcher Brenn-
stoffe entsteht hoher Schadstoffauswurf, großer Aschenanfall, der
Heizwert hingegen ist gering.
Holz
Scheitholz soll einen Wassergehalt von ca. 20 % des Darrgewichtes,
eine Länge von 1/3 m haben und klein gespalten sein. So brennen
die Scheite rasch an und bringen bei gleicher Holzmenge eine höhe-
re Heizleistung als große Holzscheite. Im Freien sollte Fichte, Tanne
oder Erle gut 2 Jahre, Hartholz sogar 3 Jahre (überdacht!) gelagert
werden.
Die Bedeutung des Wassergehaltes bei Holz auf den Heizwert zeigt
folgende Tabelle:
Holzlagerung
Waldfrisch geschlagen
Über den Winter gelagert
Über den Sommer gelagert
Lufttrocken
Unzulässige Brennstoffe
oberflächenbehandeltes Holz (furniert, lackiert, imprägniert, usw.),
feuchtes Holz, Spanplattenholz, Abfälle jeder Art (Verpackungsmüll),
Kunststoffe, Zeitungen, Gummi, Leder, Textilien, usw. Das Verbrennen
derartiger Stoffe belastet die Umwelt stark und ist vom Gesetzgeber
verboten. Darüber hinaus können Schäden am Gerät und Schorn-
stein entstehen.
Auch der Abbrand von Kohlebrennstoffen ist unzulässig. Das Ge-
rät ist mit diesen Brennstoffen nicht geprüft, Geräteschäden können
daher nicht ausgschlossen werden und sind von der Garantie nicht
gedeckt.
HINWEIS: Schäden durch Verbrennen unzulässiger Brennstoffe sind
von der Garantie ausgeschlossen!
15. Bedienung
Mitgeliefertes Zubehör
Für eine sichere Bedienung des Gerätes liegt ein Rostheber sowie
eine Reinigungsbürste bei.
Heiztürverschluss
Die Tür des ThermoInsert ist selbst schließend und selbst verrie-
gelnd. Zum Öffnen der Heiztür einfach am Türgriff ziehen. Achten
Sie beim Schließen der Heiztür auf ein hörbares einrasten des Ver-
schlusses.
Kontrolle: Die Tür muss bündig sein mit der (geschlossenen) Brenn-
stoffladenblende.
Brennstofflade öffnen (Kesar, Zubehör)
Die Brennstofflade ist mit einem „Tip-on" Beschlag ausgestattet, ein
leichter Druck auf die Brennstoffladenfront genügt und die Lade öff-
net sich.
Zum Schließen der Lade ebenfalls leichten Druck auf die Ladenfront
ausüben bis der Verschluss einrastet.
Wassergehalt (%) Heizwert (kWh/kg)
50
~ 2,3
40
~ 2,7
18 - 25
~ 3,4
15 - 20
~ 4,2
9