Gewicht (kg)
Gewicht (lbs)
Geringe Belastung
Größe 22–24
Größe 25–27
Größe 28–30
Mittlere Belastung
Größe 22–24
Größe 25–27
Größe 28–30
Hohe Belastung
Größe 22–24
Größe 25–27
Größe 28–30
MONTAGEANWEISUNG
Fußkosmetik und Spectra-Socke (Abb. 2)
Vorsicht: Verwenden Sie immer einen Schuhlöffel, um ein Einklemmen
der Finger zu vermeiden.
1. Führen Sie den Fuß in die Spectra-Socke ein.
2. Entfernen Sie den Kosmetik-Anschlussring.
3. Verwenden Sie das passende (gerade) Ende eines Schuhlöffels, um
den Fuß mit der Spectra-Socke in die Fußkosmetik zu stecken.
4. Bewegen Sie den Schuhanzieher nach oben, um den Fuß vollständig
in die Fußkosmetik zu schieben.
5. Stecken Sie die Kosmetikanschlusskappe wieder auf die Fußkosmetik.
6. Nach dem Ausloten befestigen Sie die Spectra-Socke an der Prothese,
um sie gegen Staub und Schmutz abzudichten.
Hinweis: Die Spectra-Socke muss hochgezogen werden, um zu
verhindern, dass sie mit beweglichen Teilen des Fußes in Berührung
kommt.
Nehmen Sie bei Bedarf die Fußkosmetik wie folgt ab:
1. Entfernen Sie den Kosmetik-Anschlussring.
2. Führen Sie das kurze (kantige) Ende eines Schuhlöffels hinter den
Fuß ein.
3. Drücken Sie den Schuhanzieher nach unten und ziehen Sie den Fuß
aus der Fußkosmetik.
4. Ziehen Sie die Spectra-Socke vollständig ab.
Prothese
Montieren Sie die Prothese mit den entsprechenden Produkten.
Warnung: Gefahr eines strukturellen Versagens. Komponenten anderer
Hersteller sind nicht getestet und können zu einer übermäßigen
Belastung des Produkts führen.
Warnung: Stellen Sie die ordnungsgemäße Befestigung sicher, indem Sie
die entsprechende Montageanweisung des Produkts beachten.
Entfernen Sie die Schutzfolie auf der Pyramide nach der Montage.
45-
53-
60-
52
59
68
99-
116–
131–
115
130
150
1
1
2
1
1
2
3
3
3
1
2
3
1
2
3
3
3
3
2
3
4
2
3
4
3
3
4
69-
78-
89-
77
88
100
151-
171-
195-
170
194
220
3
4
5
3
4
5
3
4
5
4
5
6
4
5
6
4
5
6
5
6
N.V.
5
6
7
5
6
7
101–
117–
131–
116
130
147
221–
257–
288–
256
287
324
6
N.V.
N.V.
6
7
8
6
7
8
N.V.
N.V.
N.V.
7
8
N.V.
7
8
N.V.
N.V.
N.V.
N.V.
8
N.V.
N.V.
8
N.V.
N.V.
11