Gasmenge R290 in kg
(Siehe Etikett am Apparat)
Minimale Abmessungen des Betriebs-
und Lagerraumes (m
4.
DIE MENGE AN KÄLTEMITTEL R290 ENTSPRICHT DEN ANGABEN AUF DEM DATENSCHILD
AM APPARAT.
5.
DAS GERÄT MUSS IN EINEM RAUM GELAGERT WERDEN, IN DEM KEINE ZÜNDQUELLEN MIT
KONTINUIERLICHEM BETRIEB VORHANDEN SIND (ZUM BEISPIEL: OFFENE FLAMMEN, GAS-
BETRIEBENE GERÄTE ODER ELEKTROHEIZER).
6.
Nicht durchstechen oder verbrennen.
7.
Bitte beachten Sie, dass Kältemittel geruchlos sein können.
8.
R290 ist ein Kühlgas, das mit den europäischen Umweltrichtlinien konform ist. Den Kühlmittelkreis-
lauf nirgends durchstechen.
9.
Keine Mittel verwenden, um den Abtauvorgang zu beschleunigen oder zur Reinigung, mit Ausnah-
me von jenen, die vom Hersteller empfohlen werden.
10. Wird das Gerät abgetaut und gereinigt, nur Mittel verwenden, die vom Hersteller empfohlen werden.
11. Wird das Gerät in einem unbelüfteten Bereich installiert, benutzt oder gelagert, dann muss der
Raum so entworfen sein, dass für die Ansammlung von Kältemittelverlusten durch elektrische Hei-
zer, Öfen oder andere Zündquellen vorgesorgt ist.
12. Die nationalen Vorschriften über Gas beachten.
13. Die Belüftungsöffnungen frei von Hindernissen halten.
14. Das Gerät ist so einzulagern, dass mechanische Schäden vermieden werden.
15. Personen, die über oder in einem Kühlkreislauf arbeiten, müssen in Besitz einer gültigen Zertifizie-
rung sein, die ihre Kompetenz im sicheren Umgang mit Kältemitteln gemäß einer spezifischen, in
der Branche anerkannten Prüfung belegt.
16. Sämtliche Betriebsvorgänge, die Sicherheitseinrichtungen tangieren, sind von Fach-
personal auszuführen. Wartungen und Reparaturen, bei denen die Hilfe weiterer Fach-
leute notwendig ist, müssen durch eine Person überwacht werden, die Fachkenntnisse
im Umgang mit brennbaren Kühlmitteln besitzt.
17. TRANSPORT VON GERÄTEN MIT BRENNBAREN KÜHLMITTELN
Nehmen Sie Bezug auf die Gesetzesvorschriften zum Transport.
18. GERÄTEMARKIERUNG MIT SYMBOLEN
Nehmen Sie Bezug auf die lokalen Gesetzesvorschriften.
19. ENTSORGUNG VON GERÄTEN MIT BRENNBAREN KÜHLMITTELN
Nehmen Sie Bezug auf die nationalen Gesetzesvorschriften.
20. LAGERUNG DES GERÄTS/DER VORRICHTUNG
Die Lagerung des Geräts muss mit den Anleitungen des Herstellers konform sein.
21. LAGERUNG DES VERPACKTEN GERÄTS (NICHT VERKAUFT)
Die Verpackung ist so vorzusehen, dass eine mechanische Beschädigung des Apparats keinen Kühlmittel-
verlust verursacht.
Die maximale Anzahl von Geräten, die gemeinsam gelagert werden können, ist in den örtlichen Gesetzes-
vorschriften angegeben.
22. INFORMATIONEN ZUR WARTUNG
a) Bereichskontrolle
Bevor mit Eingriffen an Systemen mit brennbarem Kühlmittel begonnen wird, müssen Sicherheits-
kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Zündrisiko minimal ist. Folgende Vor-
sichtsmaßnahmen bei eventuellen Reparaturen des Kühlsystems vor der Nutzung beachten.
b) Die Arbeit ausführen
Die Arbeit ist unter Überwachung auszuführen, um das Risiko von vorhandenem, brennbaren Gas
oder Dampf während der Arbeit zu minimieren.
c) Allgemeiner Arbeitsbereich
Das gesamte Wartungsteam und die anderen Bediener im Arbeitsbereich, sind über die durchzufüh-
rende Arbeit zu informieren. Arbeiten in engen Räumen vermeiden. Die Zone um den Arbeitsbereich
muss abgesperrt werden. Durch die Kontrolle des brennbaren Materials sicherstellen, dass der Be-
reich sicher ist.
DE - 6
0,120 0,130 0,140 0,150 0,160 0,170 0,180 0,190 0,200 0,210 0,220
6
7
)
2
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