Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
4.1 Verpackung
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports
bzw. der Lagerung ist bei Beachtung der nachfolgenden
Punkte nicht notwendig.
Hinweis: Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz, Staub
etc.) in den Fettabscheider ist zu vermeiden. Ggf. sind an
allen Öffnungen Abdeckungen anzubringen.
4.2 Transport
• Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen,
die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte, Einrich-
tungen und Transportmittel sowie ausreichend geschultes
Personal verfügen.
• Die Behälter müssen so transportiert werden, dass sie
nicht unzulässig belastet werden und dass eine Lagever-
änderung während des Transports ausgeschlossen ist. Im
Falle einer Verspannung ist diese so vorzunehmen, dass
eine Beschädigung der Behälter ausgeschlossen ist (z.B.
Verwendung von Gewebegurten, Hanfseilen). Die Verwen-
dung von Drahtseilen oder Ketten ist nicht zulässig.
• Beim Abheben, Verfahren und Absetzen der Behälter
müssen stoßartige Beanspruchungen vermieden werden.
Kommt ein Gabelstapler zum Einsatz, müssen während
der Fahrt mit dem Gabelstapler die Behälter gesichert
werden. Ein Rollen oder Schleifen der Behälter über den
Untergrund ist nicht zulässig. Der Gurt muss beim Trans-
port eng am Abscheider anliegen (nicht am Ein- und Aus-
laufbauwerk befestigen).
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Verpackung, Transport und Lagerung
• Die Behälter sind gegen unzulässige Lageveränderungen
während der Beförderung zu sichern. Durch die Art der
Befestigung dürfen die Behälter nicht beschädigt werden.
4.3 Lagerung
Sollte eine Lagerung der Behälter vor dem Einbau erfor-
derlich sein, so darf diese nur kurzzeitig und auf ebenem,
von scharfkantigen Gegenständen befreitem Untergrund
geschehen. Bei Lagerung im Freien sind die Behälter gegen
Beschädigung, Sturmeinwirkung und Verschmutzung zu
schützen.
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