Allgemeines
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
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das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
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das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder
Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte,
angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und
Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im
Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
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das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft
des Greifgerätes verformen oder brechen können!
•
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
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das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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