Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Allgemeines
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Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
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Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
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Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
•
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen des Gerätes (an Handgriffen).
•
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last ist verboten, sowie das
schnelle Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände!
Generell darf mit angehobener Last mit dem Trägergerät/Hebezeug (z.B. Bagger) nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden - unnötige Erschütterungen sind zu vermeiden.
Gefahr: Last könnte herabfallen oder Lastaufnahmemittel beschädigt werden!
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Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im
Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
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Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen,
solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
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Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
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Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A →).
2.9.2 Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
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Abb. A
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