Tellerscheibe entfernt werden. Die Kunst-
stoffbürsten müssen vollständig ersetzt
werden.
7. ZUSÄTZLICHE HINWEISE
7.1 ENTSORGUNG
Das Produkt muss am Ende seiner Le-
bensdauer gemäß den geltenden Richt-
linien hinsichtlich der Abfalltrennung ent-
sorgt werden und darf nicht zusammen mit
dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
Das Produkt muss an entsprechenden
Sammelstellen abgegeben oder wenn der
Kauf eines neuen Produktes vorgesehen
ist, dem Händler zurückgegeben werden.
Der Hersteller übernimmt, gemäß den ge-
setzlichen Vorschriften, die für die Entsor-
gung des Produktes erforderlichen Kosten.
Das Produkt besteht aus nicht biologisch
abbaubaren Teilen und Substanzen, die
sofern sie auf unangemessene Weise ent-
sorgt werden, die Umwelt verunreinigen
können. Darüber hinaus können einige die-
ser Materialien wieder verwertet werden,
wodurch eine Umweltverschmutzung ver-
mieden wird. Es ist Ihre und unsere Pflicht,
zum Umweltschutz beizutragen.
32
Das Symbol
zeigt an, dass das Pro-
dukt die Anforderungen erfüllt, die von
den neuen Richtlinien zum Umweltschutz
(2012/195/EU) vorgegeben sind und am
Ende seiner Lebensdauer sachgemäß ent-
sorgt werden muss.
Holen Sie sich bei den örtlichen Behörden
die erforderlichen Informationen hinsicht-
lich der Abfallentsorgung ein.
Eine nicht diesen Hinweisen entsprechen-
de Entsorgung des Produktes wird straf-
rechtlich verfolgt.
7.2 AUßERBETRIEBNAHME
UND VERSCHROTTUNG
Die Außerbetriebnahme und die Ver-
schrottung des austauschbaren Anbau-
geräts beinhaltet die Zerlegung des Pro-
duktes durch autorisiertes Personal, unter
Beachtung der Vorgaben der Rechtsver-
ordnung 81/08 (Verwendung von PSA
usw.), sowie die nachfolgende Trennung
und Entsorgung, wie im Abschnitt 7.1 die-
ses Bedienungs- und Wartungshandbuch
erwähnt.