cedienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit
oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie
sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangie-
ren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür
drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet,
dass nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört.
Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig de-
poniert oder wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Ga-
rantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein be-
schädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner,
Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unter-
liegen auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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