2.1 Ausbildung und Qualifikation des Personals
2.1 Ausbildung und Qualifikation des Personals
Das für die Bedienung, Wartung, Kontrolle und
Montage zuständige Personal muss über eine
geeignete berufliche Qualifikation zur Ausführung
der jeweiligen Arbeiten verfügen. Der verantwort-
liche Leiter der Anlage muss die Grenzen der
Verantwortung, Kompetenz und Überwachung
des zuständigen Personals genau angeben. Bei
fehlender Fachkenntnis muss das zuständige
Personal in geeigneter Weise ausgebildet wer-
den. Auf Anfrage kann eine Ausbildung durch
EBARA oder den Vertreiber der Pumpe erteilt
werden.
2.2 Handhabung
Technische Änderungen oder Änderungen
am
Aufbau
der
Vereinbarungen mit EBARA sind unzulässig.
Nur
Originalersatzteile
autorisiertes
Zubehör
Sicherheitsvorschriften.
Bei Nachbau der Pumpe, Abänderungen aller Art
bzw. Verwendung anderer Ersatzteile wird die
Garantie ungültig.
Der einwandfreie Betrieb der Pumpe ist nur
gewährleistet, wenn sie wie in dieser Anleitung
beschrieben eingesetzt wird.
Die in dieser Anleitung genannten Betriebsgrenzen
dürfen unter keinen Umständen überschritten
werden.
Die Schilder müssen stets sichtbar sein und in
lesbarem Zustand gehalten werden.
Diese Daten sind für spätere Anfragen erfor-
derlich.
2.3 Sicherheitshinweise für Bereiche mit
Explosionsgefahr
In diesem Abschnitt enthalten sind Informationen
zum Betrieb in Bereichen mit Explosionsgefahr.
Opuscolo ENR.indd 17
Pumpe
ohne
vorherige
und
von
EBARA
entsprechen
den
2.3.1 Vollständige Pumpe-/Motor-Einheiten
Wenn die Pumpe mit anderen mechanis-
chen oder elektrischen Komponenten zu einer
Einheit kombiniert wird, wird die Kategorie der
Gesamteinheit gemäß Richtlinie 94/9/EG nur der
Kategorie entsprechen, in die alle Komponenten
fallen.
Anmerkungen:
Diese Kommentare sind dann besonders wichtig,
wenn die Pumpen, die unter eine bestimmte
Kategorie der Richtlinie 94/9/EG fallen, von
einem Motor angetrieben werden, der nicht der-
selben Kategorie angehört. Obwohl die Pumpe
das Ex-Kennzeichen tragen kann, darf die
Einheit nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr
eingesetzt werden, wenn der Motor nicht für
diese Anwendung klassifiziert ist. Das bedeutet,
dass der verantwortliche Leiter der Anlage stets
überprüfen muss, ob alle Elemente der Einheit
der Richtlinie 94/9/EG entsprechen.
2.3.2 Ausführung Kupplungsschutz
Kupplungsschutzvorrichtungen, die an Orten mit
Explosionsgefahr verwendet werden, müssen
den folgenden Anforderungen entsprechen:
• Materialien, die keine Funken erzeugen.
• Wenn der Schutz aus Materialien hergestellt
ist, die Funken erzeugen können (wie Edelstahl),
dürfen die rotierenden Teile des Schutzes keine
anderen festen Teile berühren, wenn sich eine
Person versehentlich daran anlehnt.
2.3.3 Technische Kontrollen
Wenn
die
Pumpen
in
Explosionsgefahr eingesetzt werden, muss der
Benutzer regelmäßig die folgenden Elemente
kontrollieren:
• Leck aus der Gleitringdichtung
• Temperatur der Lager
• Flüssigkeit in der Pumpe während des Betriebs
• Dass die Pumpe nicht über längere Zeit bei
geschlossenem Ventil läuft.
Der Benutzer muss sich vergewissern, dass alle
Störungen an der Pumpe vollständig behoben
wurden, bevor er sie in Betrieb setzt.
(DEUTSCH)
Bereichen
mit
43
15-02-2010 16:15:23