• Maschinenrichtlinie:
- Im Abschnitt 1.3.1 sind alle notwendigen Installationskriterien angegeben,
damit das Produkt den grundsätzlichen Eigenschaften der Richtlinie 2006/42/EG
entspricht (früher 98/37/EG); wer die Installation ausführt, muss prüfen und
sicherstellen, ob all diese Kriterien streng eingehalten wurden.
- Die grundsätzlichen Anforderungen könnten nicht gewährleistet werden,
wenn SBAR ohne die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Kriterien instal-
liert und verwendet wird. Die Verwendung des Produkts in diesen Situa-
tionen ist untersagt, bis der die Installation ausführende Techniker nicht
die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie überprüft
hat; in diesem Fall kann die „EG-Konformitätserklärung" der Anlage I nicht
verwendet werden. Somit wird die die Installation ausführende Person zum
Hersteller des Produkts „automatische Schranke" und muss die Vorschriften
der Richtlinie „Bauprodukte" 2006/42/EWG einhalten. Der Hersteller muss
die Risikoanalyse ausführen, die auch die Liste der wesentlichen Sicherheits-
anforderungen, angegeben in „Anlage I der Maschinenrichtlinie" einschließen
und die jeweiligen, angewendeten Lösungen angeben muss. Es wird daran
erinnert, dass die Risikoanalyse eine der Unterlagen ist, die Bestandteil der
„Technischen Dokumentation" der Automatisierung sind. Diese muss durch
einen Fachinstallateur ausgefüllt werden, wobei die „Konformitätserklärung"
der Anlage II verwendet werden kann, die durch denjenigen auszufüllen ist,
der die Installation von SBAR ausführt.
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnahme auf
die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; falls der Installateur zum Hersteller des Pro-
dukts wird. SBAR wird als „Fastmaschine" auf den Markt gegeben und daher
hergestellt, um in eine Maschine eingegliedert oder mit anderen Maschinen zu -
sammengebaut zu werden, mit dem Zweck, „eine Maschine" gemäß der Ri cht-
linie 2006/42/EG nur in Kombination mit anderen Bestandteilen und auf die im
vorliegenden Handbuch beschriebenen Arten und Weisen zu realisieren. Wie
von der Richtlinie 2006/42/EG vorgesehen, wird darauf hingewiesen, dass die
Inbetriebsetzung des oben genannten Produktes erst gestattet ist, nachdem die
Maschine, in die dieses Produkt eingegliedert ist, als konform mit der Richtlinie
2006/42/EG gekennzeichnet und erklärt worden ist.
• Niederspannungsrichtlinie:
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnahme
auf die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG:
Dieses Produkt, falls für seinen Zweck eingesetzt und in den in der vorliegen-
den Anleitung vorgesehenen Konfigurationen und in Kombination mit den
von Nice S.p.A. hergestellten Artikeln im Katalog, entspricht den Anforderun-
gen der Niederspannungsrichtlinie.
Die Übereinstimmung mit den Anforderungen könnte nicht garantiert sein,
wenn das Produkt in nicht vorgesehenen Konfigurationen oder mit anderen
Produkten benutzt wird; der Gebrauch des Produktes in solchen Situationen
ist untersagt, bis der die Installation Ausführende die Übereinstimmung mit
den laut Richtlinie vorgesehenen Anforderungen überprüft hat.
• Richtlinie „Elektromagnetische Kompatibilität":
Besondere Hinweise über die Eignung dieses Produktes mit Bezugnahme
auf die Richtlinie 2004/108/EWG.
Dieses Produkt in den in der vorliegenden Anleitung vorgesehenen Konfigu-
rationen und in Kombination mit den von Nice S.p.A. hergestellten Artikeln im
Katalog wurde unter den schwierigsten Einsatzbedingungen Tests der elek-
tromagnetischen Verträglichkeit unterzogen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit könnte nicht garantiert sein, wenn das
Produkt in nicht vorgesehenen Konfigurationen oder mit anderen Produkten
benutzt wird; der Gebrauch des Produktes in solchen Situationen ist unter-
sagt, bis der die Installation Ausführende die Übereinstimmung mit den laut
Richtlinie vorgesehenen Anforderungen überprüft hat.
1.3.1 - Installationskriterien und besondere Hinweise in Bezug auf
die grundsätzlichen Anforderungen
Dieses Produkt hält nach der korrekten Installation die grundsätzlichen Anfor-
derungen der europäischen Richtlinie hinsichtlich der „Bauprodukte" 89/106/
EWG ein, was durch die zugehörige Norm EN 13241-1 gefordert und in der
Tabelle A angegeben ist; sowie die Vorschriften der europäischen Richtlinie
hinsichtlich „Maschinen" 2006/42/EG.
TABELLE A - Grundsätzliche Eigenschaften für die EG-Markierung (gemäß Tabelle ZA.1 der Norm EN 13241-1)
Grundsätzliche Merkmale
Wasserfestigkeit
Abgabe gefährlicher Substanzen
Widerstand gegenüber der Windkraft
Wärmefestigkeit
Wasserdurchlässigkeit
Sichere Öffnung für Tore mit vertikaler Öffnung
Definition der Geometrie der Glasteile
Mechanische Festigkeit und Stabilität
Bewegungskräfte für angetriebene Schließungen
Dauer der Wasserfestigkeit, der Wärmefestigkeit und der Luftdurchlässigkeit
* NPD = Nicht erklärte Leistung, wenn das Produkt keine Leistung bietet, zum Beispiel „Luftdurchlässigkeit", oder wenn die Anforderung nicht anwendbar ist, zum Beispiel „Definition
der Geometrie der Glasteile".
Schrankenbaumart
Stab XBA19
2 – Deutsch
TABELLE B
Klasse nach EN 12424
5 (> 1000 Pa)
Achtung! – Wenn SBAR für eine ausschließliche Fahrzeugdurchquerung ver-
wendet wird, würde der Anwendungsbereich der EN 13241-1 ausgeschlossen;
in diesem Fall könnte die Einhaltung einiger der Anforderungen der Tabelle A
nicht obligatorisch sein. Die Durchquerung kann als „ausschließlich für Fahrzeu-
ge" betrachtet werden, wenn für die anderen Arten (zum Beispiel Fußgänger)
ein ausdrückliches Verbot vorliegt, zum Beispiel über korrekte Hinweisschilder
und wenn andere Arten nicht gefordert werden, ausreichend Platz in der direk-
ten Nähe ist.
• Abgabe gefährlicher Substanzen:
Das Produkt enthält und/oder gibt keine gefährlichen Substanzen ab, wie
durch Norm EN 13241-1 Punkt 4.2.9 und der Liste der Substanzen der Inter-
net-Seite der Europäischen Gemeinschaft festgesetzt wird: (*) http:// europa.
eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm
(*) Last update: 17/03/2003
Besondere Hinweise zur Garantie der Beibehaltung der Anforderung – Es
ist grundsätzlich wichtig, dass auch die anderen in der Installation verwendeten
Materialien, zum Beispiel Stromkabel, mit dieser Anforderung übereinstimmen.
• Widerstand gegenüber der Windkraft
In der Tabelle B ist der Widerstand des mitgelieferten Schrankenbaums ge ge -
nüber dem Winddifferenzdruck. Die Prüfungen wurden mit dem Schranken-
baum mit einem Stoßschutzprofil ausgeführt; weitere Zubehörteile könnten die
ausgesetzte Oberfläche erhöhen und somit den Widerstand gegenüber der
Windkraft reduzieren.
• Sichere Öffnung für Töre mit vertikaler Öffnung
Das Produkt ruft keine unkontrollierten Bewegungen oder den Fall des Schran-
kenbaums hervor, falls ein einzelner Bestandteil des Hänge- oder Ausgleichs-
systems defekt ist (Federn).
Besondere Hinweise zur Garantie der Einhaltung der Anforderungen:
- Die Installation bei genauer Befolgung aller Angaben in den Kapiteln „3 -
Installation" und „5 - Abnahme und Inbetriebnahme" ausführen.
- Sicherstellen, dass ein Wartungsplan organisiert wird (zum Beispiel durch
Anwendung einer „Wartungswarnleuchte", die am Ausgang FLASH mit der
diesbezüglichen Funktion verbunden wird – siehe Tabelle 7); wobei alle Anga-
ben des Kapitels „Wartungsplan" streng befolgt werden.
• Mechanische Festigkeit und Stabilität
Das Produkt wurde entwickelt und gebaut, damit die angewendeten Kräfte, die
Aufstöße und der erlittene Verschleiß bei einer normalen Nutzung seine mecha-
nischen Leistungen nicht beschädigen oder beeinträchtigen.
Hinweis: Siehe Angaben in der Anforderung „Sichere Öffnung für Tore mit ver-
tikaler Öffnung".
• Bewegungskräfte für angetriebene Schließungen
Die durch den Schrankenbaum ausgeübten Betriebskräfte werden hinsichtlich
der Quetsch- und Aufstoßrisiken durch einer dieser drei Methoden geschützt:
1 Für einen Betrieb mit „Steuerung ohne Selbstrückhalt" (Todmannfunkti-
on): Wie in EN 12453:2000, Punkt 5.1.1.4. angegeben. In diesem Fall muss
der Steuerdruckknopf sichtbar an der Automatisierung angebracht werden
und wenn er für die Öffentlichkeit zugängig ist, darf er ihr nicht zum Beispiel
mit einem Schlüsseltaster zur Verfügung gestellt werden.
2 Für die „halbautomatische" Funktion: Durch die Einschränkung der Kräfte,
wie in EN 12453:2000 angegeben wird (Punkt 5.1.1.5 und 5.1.3).
3 Für die „automatische" Funktion: Durch die Einschränkung der Kräfte, wie
in EN 12453:2000, Punkt 5.1.1.5 und 5.1.3 angegeben ist; in diesem Fall
muss mindestens ein Lichtschrankenpaar laut Abb. 1 installiert werden.
Spezifische Hinweise für die „halbautomatische" und „automatische"
Funktion: Die Typentests zur Prüfung der Effizienz der Kräfteeinschränkung
wurden mit der Krafteinstellung auf Höchstwert (Kraft = 8) und Geschwindig-
keitseinstellung auf Höchstwert (Geschwindigkeit = 5 (100%) ausgeführt, bei
nach Anleitung zusammengebautem Schrankenbau und vorliegendem „Stoß-
schutzprofil" über und unter dem Schrankenbaum und dem Zubehörteil „Mel-
deleuchten" XBA4 im oberen Stoßschutzprofil.
Besondere Hinweise zur Garantie der Einhaltung der Anforderungen: Siehe
Angaben in der Anforderung „Sichere Öffnung für Tore mit vertikaler Öffnung".
Punkt der Norm
4.4.2
4.2.9
4.4.3
4.4.5
4.4.6
4.2.8
4.2.5
4.2.3
4.3.3
4.4.7
Höchstgeschwindigkeit des Winds
389 m/s (108 km/h)
Ergebnis
NPD*
Konform
Konform
NPD*
NPD*
Konform
NPD*
Konform
Konform
NPD*
Art der Erscheinung gemäß
Beaufort-Skala
Hurrikan