Bedienungsanleitung
DE
DEUTSCH
Einleitung
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf dieses PUKY-Straßenfahrrades. Sie haben
hiermit ein Qualitätsprodukt erworben. Diese Bedienungsanleitung enthält
Informationen zum sicheren Betrieb und zur Pflege des neuen Fahrrades.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, oder nutzen Sie
unseren Internet-Kontakt: www.puky.de.
Die erste Fahrt
Der erste Kontakt Ihres Kindes mit dem öffentlichen Verkehrsraum stellt hohe
Anforderungen an Ihr Kind und an Ihre Aufsichtspflicht. Wir empfehlen, Kinder
nicht zu überfordern. Sollte der Gleichgewichtssinn nicht durch das frühzeitige
Training mit dem Roller, Laufrad oder Spielrad in Fleisch und Blut übergegan-
gen sein, so raten wir Ihnen unbedingt, die nachfolgenden Sicherheitshinweise
zu beachten. Üben Sie auf jeden Fall mit Ihrem Kind zuerst das Fahrradfahren
im geeigneten Schonraum, bevor Sie es selbstständig im öffentlichen Ver-
kehrsraum fahren lassen.
Vermeidung von Gefahren
- Erst wenn Ihr Kind das Radfahren sicher beherrscht, sollte es am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen.
- Um sich auf öffentlichen Straßen richtig zu verhalten, ist es für Ihr Kind not-
wendig, die wichtigsten Grundregeln des Straßenverkehrs zu kennen.
- Überfordern Sie Ihr Kind nicht. Andere Verkehrsteilnehmer, besonders Autos,
verunsichern den noch unerfahrenen neuen Verkehrsteilnehmer.
Fahrtechnik
Erklären Sie Ihrem Kind vor dem ersten Fahrtantritt die Bedienung des Fahr-
rades. Es sollte sich erst mit den unterschiedlichen Komponenten des Fahr-rades
in Ruhe vertraut machen. Dies gilt in besonderer Weise für die Wirkung
der Bremsen. Üben Sie mit dem Kind das Bremsen im Schonraum (z.B. auf
einer Spielstraße). Zu starkes Bremsen mit der Vorderradbremse kann zum
Blockieren des Vorderrades - und damit zum Sturz führen. Vorsicht bei Nässe
oder Schotter! Wenn Fahrradwege vorhanden sind, sollten sie auch genutzt
werden, hier sollten Erwachsene Vorbild sein.
Rechtliche Hinweise:
Ihr neues Kinderstraßenfahrrad erfüllt alle Voraussetzungen der deutschen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und darf daher im öffentlichen
Straßenverkehr benutzt werden. Voraussetzung ist hier allerdings, dass Ihr Kind
das 8. Lebensjahr vollendet hat, sonst muss es den Bürgersteig nutzen, welches
grundsätzlich bis zur Vollendung des 10 Lebensjahres gestattet ist.
Bedienungsanleitung_arial.p65
4
4
16.01.2007, 10:22