Sicherheit
1.4
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
1.5
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
●
Vorsicht bei Gewitter!
●
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
●
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
●
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
1.6
Sicherheit im Betrieb
1.6.1
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
5850.0001
●
Schutzkleidung
●
Schutzhandschuhe
●
Sicherheitsschuhe
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