Arbeiten Zur Regelmässigen Überprüfung Und Wartung Sicherheitskontrollen; Informationen Über Die Sicherheit - RCM ATOM E PLUS /1 Notice D'utilisation Et Entretien

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ATOM PLUS / 1
ARBEITEN ZUR REGELMÄSSIGEN ÜBERPRÜFUNG UND WARTUNG
1) In den folgenden Situationen ist die Maschine durch einen Fachtechniker auf den einwandfreien
und sicheren Betriebszustand überprüfen zu lassen:
● vor der Inbetriebsetzung
● nach Änderungen oder Reparaturen
● zudem sind sämtliche in der Tabelle "Vorbeugende regelmäßige Wartung und Überprüfungen"
angegebene Arbeiten regelmäßig auszuführen.
2) Die Sicherheitsvorrichtungen sind alle 6 Monate auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen; die
Inspektion ist dem hierzu befugten Fachpersonal vorbehalten.
Damit die volle Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen gewährleistet ist, muß die Maschine alle 5 Jahre von eine
autorisierte Werkstatt überholt werden.
3) Der Maschinenführer muß die Maschine jährlich auf einwandfreien Zustand überprüfen. Hierbei
ist sicherzustellen, ob die Maschine den sicherheitstechnischen Regeln entspricht. Nach Abschluß
dieser Überholung ist auf der Maschine ein Schild zur Prüfbescheinigung anzubringen.
Vorbeugende regelmäßige Kontroll- und Wartungsmaßnahmen
1
Batteriewasserpegel kontrollieren
2
Kohlebürsten des Antriebsmotors und Bürste prüfen
3
Kontrollieren, ob die Hauptbürste frei von Schnüren, Kordeln usw. Ist
4
Staubfi lter kontrollieren
5
Staubfi lter ersetzen
6
Spurbreite der Hauptbürste und der Seitenbürste kontrollieren
7
Riemenspannung kontrollieren
8
Motorölstand kontrollieren
9
Motorluftfi lter kontrollieren
10
Luftsmotorsfi ltersreinigung
11
Motoröl ersetzen
13
Hydrauliköl Prüfen
12
Hydrauliköl Ersetzen (mit Öltyp "Agip Rotra ATF")
E
elektrische Maschine
B
Benzin-Maschine
1) Reinigung:
Korrosionsfördernde oder säurehaltige Reinigungsmittel sind zur Säuberung der Maschine nur mit größter Vorsicht zu verwenden. Die
Herstellerangaben befolgen und ggf. Schutzkleidung (Arbeitsanzüge, Handschuhe, Brillen usw.) tragen - vgl. hierzu die einschlägigen
EWG-Richtlinien.
2) Explosionsgefährliche Atmosphäre:
Die Benützung der Maschine im Ex-Bereich (Räume, die Gas oder explosive Pulver sowie Dämpfe enthalten) ist NICHT GESTATTET.
3) Entsorgung der Schadstoffe:
Für die Entsorgung des aufgesammelten Materials, der Maschinenfi lter oder des verbrauchten Materials, so Batterien, Aböl des Motors
usw. sind die einschlägigen Normen zu befolgen.
107
SICHERHEITSKONTROLLEN
INFORMATIONEN ÜBER DIE SICHERHEIT
Stunden...
8
40
100
150
E
B
E
E+B
E+B
E+B
E+B
B
B
B
B
B
500
1500
E+B
B

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