Sicherheit
2.8
Besondere Gefahren
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Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
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Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
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Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
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Vorsicht bei Gewitter!
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Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist verboten! Es besteht die
Gefahr des Herabfallens der Last bedingt durch Nässe oder Vereisung.
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Da die Last durch Unterdruck an den Saugplatten des Gerätes gehalten wird, fällt sie herab, sobald der
Unterdruck zusammenbricht (z.B. bei Energieausfall).
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Setzen Sie die Last bei Ausfällen wenn möglich sofort ab. Andernfalls entfernen Sie sich sofort aus dem
Gefahrenbereich. Lebensgefahr
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Das Gerät erzeugt einen sehr starken Sog, der Haare und Kleidungsstücke einsaugen kann. Nicht in den
Sauganschluss hineinsehen, wenn das Gerät eingeschaltet ist. Augen können eingesogen werden.
2.9
Bagger und andere Trägergeräte
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Das eingesetzte Trägergerät muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
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Nur beauftragte, qualifizierte und zertifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Bagger bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
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Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes darf unter keinen Umständen überschritten werden!
2.10 Arbeitsplätze
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Der Arbeitsplatz des Benutzers befindet sich vor dem Bediengriff.
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Der Benutzer muss so stehen, dass er das Vakuum-Manometer stets im Auge behalten kann.
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