Definition qualifiziertes Personal
Im Sinne der Betriebsanleitung bzw. der Warnhinweise auf dem Produkt selbst sind es Personen, die mit Aufstellung
Montage, Inbetriebsetzung und Betrieb des Produktes vertraut sind und über die ihrer Tätigkeit entsprechende
Qualifikationen verfügen wie z. B. :
a.
Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Geräte gemäß den Standards der
Sicherheitstechnik anzuschließen, ein- und auszuschalten, zu erden und zu kennzeichnen.
b.
Ausbildung oder Unterweisung gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege und Gebrauch
angemessener Sicherheitsausrüstung
c.
Schulung in Erster Hilfe
Aufsetzen von Antriebselementen
Das Aufziehen von Antriebselementen, wie z.B. Seilscheiben, Rädern u.s.w., erfolgt nach vorhergegangenem Anwärmen.
Die Anwärmtemperatur sollte 100°C betragen.
Vorheriges einstreichen mit Gleitmittel erleichtert die Montage.
Um Schäden an Lagern, Gehäuse und Wellen zu vermeiden, dürfen die Antriebselemente auf keinem Fall durch
Hammerschlag auf das Wellenende aufgezogen werden!
Das Aufsetzen von Antriebselementen mittels Druck durch Pressen bedarf einer Krafteinleitungsfläche
(Anlage der Abtriebswelle).
Aufgesetzte Übertragungselemente sollten gewuchtet sein und dürfen keine unzulässigen Radial- oder Axialkräfte
hervorrufen. Bei den Montagearbeiten sind die entsprechenden Toleranzen zu beachten
(siehe Maßblatt).
GEWÄHRLEISTUNG UND LAGERUNG
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Revision_11_2007