17.8 Batteriestrombegrenzung
Die Batteriestrombegrenzung kann durch den Kunden in Abhängigkeit entsprechend der Batteriekapazität eingestellt
werden, um die vom Hersteller empfohlene Aufladung von 0,1 bis 0,3C zu gewährleisten. Die Schwellenwerte betragen
25, 50 und 75% des Nennstroms. Die Auswahl erfolgt durch 2 Mikroschalter. Der voreingestellte Ladestrom beträgt 75%
des Nennstroms.
Abbildung 3: Position der Mikroschalter 1 und 2 zur Batteriestrombegrenzung
17.9 Temperaturausgleich
Ein System zum Ausgleich der Batteriespannung ermöglicht die Beibehaltung der Ladungseigenschaften im Rahmen der
Spezifikationen des Batterieherstellers über die gesamte Spannbreite der Nutzungstemperatur.
Durch eine nahe an den Batterien angebrachte Sonde kann die Batterietemperatur gemessen werden.
Die Spannungswerte in Abhängigkeit von der Temperatur betragen:
T (°C)
12V
24V
17.10 Batteriekapazitäten
Spannung Ladegerät (V)
Kaliber Ladegerät (A)
Maximaler Ladestrom Batterie (A)
Maximale Kapazität (Ah) - C20 - 1,75V
Minimale Kapazität (Ah) - C20 - 1,75V
-20
-10
0
14,13
14,13
14,13
28,27
28,27
28,27
10
20
25
13,87
13,69
13,60
27,74
27,38
27,20
24
24
2
3
1,5
2,25
26
40
7
7
34
30
40
50
13,49
13,33
13,20
26,98
26,66
26,40
12
4
3
4,5
50
7
60
13,08
26,17
12
6
86
7